Auszug - Entwurf zum Bebauungsplan VIII-547 für eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel östlich der Bamihlstraße, zwischen Rauchstraße und Maselakebucht sowie einen Abschnitt der Sigmund-Bergmann-Straße im Bezirk Spandau, Ortsteil Hakenfelde - Information über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 01.12.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Herr Schulte führt u

 

Die Beteiligung wurde vom 08.04. bis zum 25.05.2009 durchgeführt. Von den beteiligten Trägern äußerten sich 9 Behörden nicht, 13 Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine Bedenken; 14 brachten Einwände hervor, die Auswirkungen auf die weitere Planungsvorgehensweise zur Folge hatten.

 

Herr Schulte führt u. a. aus:

 

Laut Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz soll nochmals deutlich gemacht werden, dass es sich hier um Bodenverhältnisse handelt, die mit kontaminierten Stoffen versehen sind. Darüber hinaus wurde aufgrund dieser schwierigen Bodenverhältnisse angeregt, ein entsprechendes Entwässerungskonzept zu erarbeiten.

Im Bebauungsplan ist ein deutlicher Hinweis für Interessenten, Eigentümer oder Erwerber der Grundstücke vorhanden und auch begründet, dass es sich um Bodenverhältnisse handelt, die belastet sind und das Entwässerungskonzept eine Sache des Bauherrn bei der Umsetzung des Bauvorhabens ist.

 

Dem Wunsch der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, einen Teil der Fußgängerbrücke über der Maselakebucht zeichnerisch analog des benachbarten Bebauungsplanes 545 b darzustellen, wird nachgekommen. Darüber hinaus wird eine textliche Festsetzung von Geh- und Fahrrechten zugunsten der Allgemeinheit eingefügt.

 

Das Grünflächenamt weist daraufhin, dass westlich des Wendehammers in der ursprünglichen Planung eine Grünfläche vorgesehen war, die mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht belegt war. Dem wird nachgekommen, indem die Bauflächen zusammengefügt werden und auf die Bauflächenausweisung ein Geh- und Fahrrecht gelegt wird.

Des Weiteren weist das Grünflächenamt darauf hin, dass im Bereich der Oberhavel Biber und Fischotter vorhanden sind und dass deren Lebensbedingungen geschützt und gesichert werden sollten. Dieses wird getan durch eine 22.000 qm große Brutfläche, die hier als Grünfläche ausgewiesen ist. Das Grünflächenamt muss die Fläche übernehmen.

 

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.


 
 

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