Auszug - Entwurf zum Bebauungsplan VIII-547 für eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel östlich der Bamihlstraße, zwischen Rauchstraße und Maselakebucht sowie einen Abschnitt der Sigmund-Bergmann-Straße im Bezirk Spandau, Ortsteil Hakenfelde - Information über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die
Beteiligung wurde vom 08.04. bis zum 25.05.2009 durchgeführt. Von den
beteiligten Trägern äußerten sich 9 Behörden nicht, 13 Behörden und Träger öffentlicher
Belange haben keine Bedenken; 14 brachten Einwände hervor, die Auswirkungen auf
die weitere Planungsvorgehensweise zur Folge hatten. Herr
Schulte führt u. a. aus: Laut
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz soll nochmals
deutlich gemacht werden, dass es sich hier um Bodenverhältnisse handelt, die
mit kontaminierten Stoffen versehen sind. Darüber hinaus wurde aufgrund dieser
schwierigen Bodenverhältnisse angeregt, ein entsprechendes Entwässerungskonzept
zu erarbeiten. Im
Bebauungsplan ist ein deutlicher Hinweis für Interessenten, Eigentümer oder
Erwerber der Grundstücke vorhanden und auch begründet, dass es sich um
Bodenverhältnisse handelt, die belastet sind und das Entwässerungskonzept eine
Sache des Bauherrn bei der Umsetzung des Bauvorhabens ist. Dem
Wunsch der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, einen Teil der
Fußgängerbrücke über der Maselakebucht zeichnerisch analog des benachbarten
Bebauungsplanes 545 b darzustellen, wird nachgekommen. Darüber hinaus wird eine
textliche Festsetzung von Geh- und Fahrrechten zugunsten der Allgemeinheit
eingefügt. Das
Grünflächenamt weist daraufhin, dass westlich des Wendehammers in der
ursprünglichen Planung eine Grünfläche vorgesehen war, die mit einem Geh-,
Fahr- und Leitungsrecht belegt war. Dem wird nachgekommen, indem die Bauflächen
zusammengefügt werden und auf die Bauflächenausweisung ein Geh- und Fahrrecht
gelegt wird. Des
Weiteren weist das Grünflächenamt darauf hin, dass im Bereich der Oberhavel
Biber und Fischotter vorhanden sind und dass deren Lebensbedingungen geschützt
und gesichert werden sollten. Dieses wird getan durch eine 22.000 qm große
Brutfläche, die hier als Grünfläche ausgewiesen ist. Das Grünflächenamt muss
die Fläche übernehmen. Die
Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. |
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