Auszug - Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich gemäß § 37 Abs. 7 LHO bei Kapitel 3330, Titel 68473 T (299.537,00 EUR)
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Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich
für das Haushaltsjahr 2009
im Kapitel 3330 Geschäftsbereich 3 Soziales und Gesundheit
bei Titel 68473 T Zuschüsse für Maßnahmen der Pflichtversorgung psychisch kranker und suchtkranker Menschen
bis zur Höhe von 299.537,00 EUR
werden genehmigt. |
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