Auszug - Verschiedenes  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Natur-, Umweltschutz und Grünplanung
TOP: Ö 4
Gremium: Natur-, Umweltschutz und Grünplanung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 11.02.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:05 - 16:32 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Beschluss

Kassette Seite A lfd
Kassette Seite A lfd. Nr. 238 - 505

 

¨        Außentermin:

Es besteht Einvernehmen, dass die Mai-Sitzung presseöffentlich als Außentermin, ggf. in Form einer Rundfahrt organisiert werden soll. Anlass, laut BzStR Röding: Die Maßnahme Kündigung der Pachtverträge auf dem bezirkseigenen Flächen an der Badestelle Moorloch / Groß-Glienicker See ist vorangeschritten. Weitere Haltepunkte werden in der März-Sitzung vereinbart.

 

¨        Tagesordnung März

Der Vorsitzende wird einstimmig beauftragt, für die März-Sitzung eine/n Vertreter/in der BSR zum Tagesordnungspunkt Biogas einzuladen.

 

¨        Konjunkturpaket 2

Auf Nachfrage der Bezv. Höhne, ob im Rahmen des Konjunkturpaket 2 auch für den Bereich Grünflächen Bauleiter befristet ausgeschrieben werden, führt BzStR Röding u. a. aus: Für den Grünbereich ergibt sich für die Maßnahmen, die in diesem Jahr durchgeführt werden, ein Fehlbedarf von einem/r Inspektionsleiter/in und einem/r Bauleiter/in. Da die befristeten Stellen aus dem Bezirkshaushalt zu bezahlen und auf das Konjunkturpaket und die Sonderprogramme bezogen sein soll, werden wir den gemeldeten Bedarf nachbessern. Eine klassische Maßnahme beim Plus-50-Programm - eine Außenanlagenmaßnahme - und eine Vielzahl von Maßnahmen wie Dach-, Fassaden-, Fenstersanierung, die schwierig zu beziffern sind, bei denen die Gerüste vom NGA gestellt werden und Außenanlagen betroffen sind. Beim Konjunkturpaket werden Maßnahmen auch das NGA mitbetreffen. Der Bedarf von einem/r Inspektionsleiter/in und einem/r Bauleiter/in wird nachgebessert und angemeldet.

Das Hochbauamt hat nicht nur den Bedarf von drei sondern von sechs Stellen gestellt, die müssen auch finanziert werden. Da der Personalhaushalt eng ist und kaum finanzielle Spielräume lässt, können nicht alle Bedarfe erfüllt werden.

 

¨        Halbinsel Groß-Glienicker See

Auf Nachfrage der Bezv. Höhne, ob das Bezirksamt Erkenntnisse über den Einsatz von Kettensägen im LSG hat, führt Herr Pilhofer u. a. aus: Auf der Wasserwerkshalbinsel ist der zentrale Bereich, wo früher das Röhricht gestanden hat, wieder freigemacht worden. Es gab ein erhebliches Aufkommen von Erlen, die in diesem Bereich das Röhricht verdrängt haben. Wir haben von dem Eigentümer den zentralen Bereich roden lassen. Wir gehen davon aus, dass wir jetzt Verhältnisse geschaffen haben, wo wieder Sonnenlicht hereinkommt und das Röhricht sich wieder entsprechend in diesen Flächen ausbreiten kann. Durch die Entfernung der Erlen sind Kuhlen entstanden, in denen sich Wasser sammelt und wir wieder Laichmöglichkeit für den Moorfrosch haben. Das Problem bestand darin, dass die Wasserwerksinsel häufig trocken gefallen war und die Tiere im Frühjahr wenn Wasser stand abgelaicht haben, dann aber die Flächen ausgetrocknet sind und die Entwicklung zum fertigen Frosch nicht stattfinden konnte. Durch die Badewannenlösung ist gewährleistet, dass das Wasser so lange in der Fläche bleibt, das die Tiere ihre Entwicklung abschließen können.

Die Anregung der Bezv. Höhne auch in solchen Fällen Anwohner/innen zu informieren wird vom Bezirksamt aufgenommen.

 

¨        Auf Nachfrage des Bezv. Kaiser-Gernoth zum eingerüsteten Spielgerät auf dem Grünstreifen in der Landstadt Gatow führt BzStR Röding u. a. aus, dass für die Reparatur nicht die beste Bauzeit ist. An zahlreichen Standorten sind noch Einrüstungen und Reparaturbedarf, der im Frühjahr zur Spielsaison behoben wird. Die etwas längere Teilsperrung des Spielgerätes ergibt sich aus Rückständen in dem Bereich, weil leider relativ viele Mängel vorhanden waren.

Bezv. Reinefahl begrüßt die Einrüstung als Indiz für die Reparatur.

 

Die Nachfrage des Bezv. Kaiser-Gernoth auf Gewährleistung von Spielgeräten wird von BzStR Röding wie folgt beantwortet: Die Gewährleistungsfrist beträgt vier Jahre, der Verschleiß tritt in der Regel nach sieben, acht Jahren ein. Abnutzungen fallen nicht unter die Gewährleistung.


 


 
 

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