Auszug - Straßenausbaubeitragsgesetz (I): Durchführung von Bürgerversammlungen
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Das
Bezirksamt wird beauftragt, im Zusammenhang mit der Planung und Realisierung
von Straßenbaumaßnahmen in Beachtung des § 3 Abs. 3 des
Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG) vom 16. März 2006 ein Konzept für die
Beteiligung der betroffenen Anlieger und der Bezirksverordnetenversammlung zu
erarbeiten. Darin ist
auch die Durchführung von Bürgerversammlungen zu integrieren.
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0