Auszug - "Kita Volksbegehren"  

 
 
öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 28.10.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:40 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Beschluss

Das Kita-Volksbegehren ist vom Berliner Senat auf Grund von erheblichen Haushaltseingriffen nicht zugelassen worden

Das Kita-Volksbegehren ist vom Berliner Senat auf Grund von erheblichen Haushaltseingriffen nicht zugelassen worden.

 

Der Jugendhilfeausschuss diskutiert über die Entscheidung und bittet den eingeladenen und anwesenden Rechtsamtsleiter Herrn Prof. Knebel, die Rechtslage darzustellen.

 

Herr Prof. Knebel erläutert, dass die Initiative von einer Haushaltsbelastung von ca. 95,8 Millionen Euro ausgeht und damit das Volksbegehren als zulässig anerkannt werden müsste. Der Berliner Senat hingegen beziffert die finanziellen Belastungen auf ca. 212 Millionen Euro pro Jahr und würde bei dieser Prognose durchaus das Recht haben, das Volksbegehren als unzulässig zu erklären.

 

An der weiteren Diskussion beteiligen sich Bezv. Bewig, Bezv. Höhne, Bgd. Bröckl, Frau Elsmann, Bezv. Mross, Bezv. Ziesak und BzStR'in Meys.

 

Das Gremium diskutiert, ob ein Antrag des Spandauer Jugendhilfeausschusses, das Volksbegehren für zulässig zu erklären, hilfreich sein könnte. Interfraktionell ist ein gemeinsamer Dringlichkeitsantrag in der BVV geplant.


 


 
 

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