Auszug - Mitteilungen des Bezirksamtes
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Seit Montag, den 29.09.2008 besteht
erneut ein unbefristeter Streik in den Bürgerämtern. Die ersten drei Wochen
unbefristeter Streik in diesem Jahr haben die Bürgerämter bereits vor ein
großes Problem gestellt. Diesmal verschärft sich die Situation, da die
Auslegungsstellen des Volksbegehrens in den Bürgerämtern offen gehalten werden
müssen, d.h. alle drei Standorte in Spandau mit der Auslegungsstelle sind
geöffnet. Dies bindet Personal, welches für die Notabfertigung im Rathaus nicht
zur Verfügung steht. Es ist folglich nur eine sehr eingeschränkte Abfertigung
von Bürgerinnen und Bürgern möglich. Es erhalten derzeit nur die Personen eine
Dienstleistung durch die Bürgerämter, wenn nachgewiesen werden kann, dass es
sich um einen Notfall handelt. Gleichzeitig gibt es einen Tag in der Woche, an
dem der Streik aufgehoben ist. Das ist üblicherweise der Freitag. Aufgrund des
zu erwartenden Andranges wurde der Standort Wasserstadt nur als
Auslegungsstelle geöffnet, damit im Rathaus die Zahl der Personalkräfte etwas
zunimmt. Die Öffnungszeit am Freitag ist von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Für
berufstätige Menschen stellt sich aufgrund dieser Öffnungszeiten die Eingabe
von Anträgen als problematisch dar. Die Dienstleistung der Bürgerämter
ist momentan sehr stark eingeschränkt. Bezüglich des Volksbegehrens gibt es
aktuell 80 Unterschriften in Spandau (alle drei Standorte). Das Bezirksamt hat
sich bereits beim Landeswahlleiter erkundigt, ob es eine andere Möglichkeit
gibt, um mit der Streiksituation umzugehen, dies ist jedoch nicht
möglich, da im Amtsblatt die Auslegungsstellen veröffentlicht wurden, folglich
müssen die angegebenen Öffnungszeiten abgedeckt werden. Bezv. Hißler fragt bezüglich der
genannten Ausnahmekriterien, wer die Ausnahmekriterien festlegt bzw. ob es eine
Prioritätenliste gibt, speziell für die Antragsstellung
von Sozialhilfeempfängern. BzSR'in Kleineidam beantwortet die
Frage wie folgt: Die Entscheidung obliegt den
Mitarbeitern des Bezirksamtes, die aufgrund des direkten Bürgerkontaktes in der
Lage sind, diese Entscheidungen zu treffen. Bezüglich der Antragsstellung durch
Sozialhilfeempfänger handhabt es die Agentur für Arbeit so, dass man (bei
Wohnortwechsel) einen Monat vom alten Wohnort (Bezirk) die Leistung bekommt. In
der Zeit sollte eine Ummeldung durchgeführt werden. Anschließend ist man im
neuen Bezirk und bekommt auch die Leistungen vom neuen Bezirk. Es gab in
Spandau einen Fall, bei dem die Antragssteller versäumt
hatten, sich umzumelden und dies erst merkten, als die entsprechende Leistung
nicht transferiert wurde. Das Bürgeramt musste hier abwägen, ob es sich um
einen Notfall handelte oder nicht. Das Bürgeramt hat auf den Freitag verwiesen,
um eine Ummeldung durchführen zu können. Ein anderes Beispiel: Ein Scheck der
Arbeitsagentur kann bei der Bank nicht eingelöst werden, weil der Ausweis
abgelaufen ist. Hier gibt das Bezirksamt selbstverständlich
einen vorläufigen Ausweis aus, damit der Antragssteller den Scheck einlösen
kann. Herr Winkler von der
Seniorenvertretung fragt das Bezirksamt bezüglich des mobilen Bürgeramtes, was
mit den Menschen passiert, die zu den mobilen Bürgerämtern kommen und nicht
wissen, dass gestreikt wird (speziell für den Bereich Kladow). Herr Lenz führt wie folgt aus: Alle
Dokumente, die beim mobilen Bürgeramt beantragt worden sind und zur Abholung
bereit liegen, liegen im Fall Kladow auch dort zur Abholung bereit. Ansonsten
ist auch Herr Lenz persönlich erreichbar. Das Problem ist die Tatsache des
unbefristeten Streiks. Ein Ende des Streiks kann nicht vorhergesagt werden. Bezv. Pütz fragt, wie sich der
Streik auf das Standesamt auswirkt. BzStR'in Kleineidam beantwortet die
Frage wie folgt: Der Streik hat sich auf das Standesamt nicht ausgewirkt, da
das Standesamt relativ gut mit Personal ausgestattet ist. Die Streikmaßnahmen
bezogen sich in erster Linie auf das Bürgeramt und das Ordnungsamt und auf die
Verkehrszulassungsbehörde (nicht im Bezirk). Es wurde eine generelle
Streikwoche angekündigt vom 13.10. 16.10.. Im Standesamt wird es
voraussichtlich keine Einschränkungen geben. Der Bearbeitungszeitraum für
Sterbeurkunden beträgt einen Werktag. Bei Geburtsurkunden zehn Werktage. Der
vergangene Rückstau konnte auf drei Wochen kompensiert werden. Die freie Leitungsstelle konnte
durch eine Sachbearbeiterin neu belegt werden. Mit sieben Standesbeamten ist
das Amt wieder komplett. |
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