Auszug - Mitteilungen des Bezirksamtes  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für allgemeine Verwaltung, Bürgerdienste und Verwaltungsreform
TOP: Ö 4
Gremium: Allgemeine Verwaltung, Bürgerdienste und Verwaltungsreform Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 06.10.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 16:37 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Beschluss

Seit Montag, den 29

Seit Montag, den 29.09.2008 besteht erneut ein unbefristeter Streik in den Bürgerämtern. Die ersten drei Wochen unbefristeter Streik in diesem Jahr haben die Bürgerämter bereits vor ein großes Problem gestellt. Diesmal verschärft sich die Situation, da die Auslegungsstellen des Volksbegehrens in den Bürgerämtern offen gehalten werden müssen, d.h. alle drei Standorte in Spandau mit der Auslegungsstelle sind geöffnet. Dies bindet Personal, welches für die Notabfertigung im Rathaus nicht zur Verfügung steht. Es ist folglich nur eine sehr eingeschränkte Abfertigung von Bürgerinnen und Bürgern möglich. Es erhalten derzeit nur die Personen eine Dienstleistung durch die Bürgerämter, wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich um einen Notfall handelt. Gleichzeitig gibt es einen Tag in der Woche, an dem der Streik aufgehoben ist. Das ist üblicherweise der Freitag. Aufgrund des zu erwartenden Andranges wurde der Standort Wasserstadt nur als Auslegungsstelle geöffnet, damit im Rathaus die Zahl der Personalkräfte etwas zunimmt. Die Öffnungszeit am Freitag ist von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Für berufstätige Menschen stellt sich aufgrund dieser Öffnungszeiten die             Eingabe von Anträgen als problematisch dar.

Die Dienstleistung der Bürgerämter ist momentan sehr stark eingeschränkt.

Bezüglich des Volksbegehrens gibt es aktuell 80 Unterschriften in Spandau (alle drei Standorte). Das Bezirksamt hat sich bereits beim Landeswahlleiter erkundigt, ob es eine andere Möglichkeit gibt, um mit der Streiksituation umzugehen, dies ist jedoch             nicht möglich, da im Amtsblatt die Auslegungsstellen veröffentlicht wurden, folglich müssen die angegebenen Öffnungszeiten abgedeckt werden.

 

Bezv. Hißler fragt bezüglich der genannten Ausnahmekriterien, wer die Ausnahmekriterien festlegt bzw. ob es eine Prioritätenliste gibt, speziell für die             Antragsstellung von Sozialhilfeempfängern.

 

BzSR'in Kleineidam beantwortet die Frage wie folgt:

Die Entscheidung obliegt den Mitarbeitern des Bezirksamtes, die aufgrund des direkten Bürgerkontaktes in der Lage sind, diese Entscheidungen zu treffen. Bezüglich der Antragsstellung durch Sozialhilfeempfänger handhabt es die Agentur für Arbeit so, dass man (bei Wohnortwechsel) einen Monat vom alten Wohnort (Bezirk) die Leistung bekommt. In der Zeit sollte eine Ummeldung durchgeführt werden. Anschließend ist man im neuen Bezirk und bekommt auch die Leistungen vom neuen Bezirk. Es gab in Spandau einen Fall, bei dem die Antragssteller             versäumt hatten, sich umzumelden und dies erst merkten, als die entsprechende Leistung nicht transferiert wurde. Das Bürgeramt musste hier abwägen, ob es sich um einen Notfall handelte oder nicht. Das Bürgeramt hat auf den Freitag verwiesen, um eine Ummeldung durchführen zu können.

Ein anderes Beispiel: Ein Scheck der Arbeitsagentur kann bei der Bank nicht eingelöst werden, weil der Ausweis abgelaufen ist. Hier gibt das Bezirksamt             selbstverständlich einen vorläufigen Ausweis aus, damit der Antragssteller den Scheck einlösen kann.

 

Herr Winkler von der Seniorenvertretung fragt das Bezirksamt bezüglich des mobilen Bürgeramtes, was mit den Menschen passiert, die zu den mobilen Bürgerämtern kommen und nicht wissen, dass gestreikt wird (speziell für den Bereich Kladow).

 

Herr Lenz führt wie folgt aus: Alle Dokumente, die beim mobilen Bürgeramt beantragt worden sind und zur Abholung bereit liegen, liegen im Fall Kladow auch dort zur Abholung bereit. Ansonsten ist auch Herr Lenz persönlich erreichbar. Das Problem ist die Tatsache des unbefristeten Streiks. Ein Ende des Streiks kann nicht vorhergesagt werden.

 

Bezv. Pütz fragt, wie sich der Streik auf das Standesamt auswirkt.

 

BzStR'in Kleineidam beantwortet die Frage wie folgt: Der Streik hat sich auf das Standesamt nicht ausgewirkt, da das Standesamt relativ gut mit Personal ausgestattet ist. Die Streikmaßnahmen bezogen sich in erster Linie auf das Bürgeramt und das Ordnungsamt und auf die Verkehrszulassungsbehörde (nicht im Bezirk). Es wurde eine generelle Streikwoche angekündigt vom 13.10. 16.10.. Im Standesamt wird es voraussichtlich keine Einschränkungen geben. Der Bearbeitungszeitraum für Sterbeurkunden beträgt einen Werktag. Bei Geburtsurkunden zehn Werktage. Der vergangene Rückstau konnte auf drei Wochen kompensiert werden.

Die freie Leitungsstelle konnte durch eine Sachbearbeiterin neu belegt werden. Mit sieben Standesbeamten ist das Amt wieder komplett.

 


 


 
 

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