Auszug - Begründung zum Bebauungsplan 5-63, für die Fläche zwischen der Straße Am Juliusturm, der Daumstraße, dem Telegrafenweg und des Grützmachergrabens im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst - Information über die Absicht der Verlängerungssperre mit der Bezeichnung 5-63/44, die Fortführung des Verfahrens nach § 13 a BauGB, sowie über die Geltungsbereichserweiterung und Titeländerung für den Bebauungsplanentwurf 5-63
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Herr Plessow führt aus, dass dem
Bezirk Bauanträge für Einzelhandelsnutzungen für das Gebiet vorlägen. Bei deren
Verwirklichung würde dies aber eine nicht wünschenswerte Verlagerung der
Kaufkraft aus dem Haselhorster Ortskern bedeuten. Daher soll die
Veränderungssperre um 1 Jahr verlängert werden. Im weiteren Verlauf erläutert
er die Veränderungen im Gebietsumfang und den vereinfachten Titel. Der Ausschuss nimmt die vorgesehene Verlängerung und die Veränderungen zustimmend zur Kenntnis. |
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