Auszug - Vorstellung des Gutachtens zum Groß-Glienicker See durch das Bezirksamt und den Gutachter (einstimmig vereinbart in der NUG Sitzung am 09.04.2008)
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Da der
Gutachter an der Ausschusssitzung nicht teilnehmen kann, erfolgt die
Vorstellung anhand einer PowerPoint-Präsentation durch Frau Hube. Das
Gutachten beschäftigt sich mit den Themengebieten
Ufernutzung/Wasserbehördliches Handeln und Wasserstand des Groß Glienicker
Sees. Frau Hube
stellt die rechtlichen Besonderheiten des Sees dar: Der See befindet sich auf
Berliner und Brandenburger Gebiet, der Bund besitzt eine Hälfte, ein privater
Eigentümer die andere Hälfte des Sees. Problematisch sei, dass Akten z. B.
bzgl. eventueller Genehmigungen für Einleitungen und Steganlagen kaum
vorliegen. Auftrag an den Gutachter, Herrn Wassmann, war, zunächst eine
Aktenlage herzustellen. Probleme
bezüglich der Ufernutzung entstehen u. a. durch den Wunsch, Zugang zum Wasser
zu haben, schwimmen zu gehen, Wasser zu entnehmen und freien Blick auf das
Wasser zu haben. Diese Wünsche kollidieren z. T. mit dem Berliner
Naturschutzgesetz sowie dem Berliner Wassergesetz. Der Gutachter hat hierzu die
Akten geordnet: Flurstücke und deren Zuordnung zu den über 100 Steganlagen
wurden detailliert aufbereitet, um Klarheit über die Eigentümer zu erhalten
(Luftbilderfassung und Kataster). 185 Anschreiben an die Eigentümer sind
derzeit in Arbeit, ca. 120 Stege sind ermittelt worden. Zur Entwicklung des Wasserstandes wurde festgestellt, dass es seit 1960 erhebliche Schwankungen gab, seit 1995 nimmt der Seewasserspiegel rapide und kontinuierlich ab. Hierzu gibt es unterschiedliche Einflussfaktoren, so gingen z. B. Wassermengen durch das Ende der Einleitungen von Kasernengeländen verloren. Der Sollwasserstand des Groß Glienicker Sees beträgt 31,50 Meter, im November 2006 lag er einen Meter darunter, derzeit beträgt er ca. 30,90 Meter. Seit 1992 habe auch der Grundwasserstand deutlich abgenommen. Zudem fließt das Grundwasser verstärkt der Havel zu. Ursache könnte u. a. in der Steigerung der Entnahme durch die 3 Wasserwerke Kladow, Tiefwerder und Beelitzhof liegen (im Mittel lag die Steigerung bei 43 %). Geringere Regenmengen bei höherer Verdunstung hingegen würden weniger ins Gewicht fallen. Frau Hube
erklärt, dass der Bezirk bei den Bewilligungsverfahren der Wasserwerke darauf
hinwirken wird, dass die drei in Frage kommenden Wasserwerke nicht zu viel
Grundwasser entnehmen dürfen. An der anschließenden
Diskussion beteiligen sich Bezv. Schaub und Bezv. Steinig, die das Bezirksamt
bitten, Kopien des Gutachtens zur Verfügung zu stellen und bei der nächsten
Sitzung über das umfangreiche Thema zu diskutieren. BzStR Röding kündigt an,
den Fraktionen jeweils eine CD zur Verfügung zu stellen. Zwei weitere
Nachfragen erfolgen durch Bezv. Sonnenberg-Westeson. Einstimmig
beschließt der Ausschuss, dass das Thema bei der nächsten Ausschusssitzung auf
der Tagesordnung berücksichtigt wird. |
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