Auszug - Auswirkungen einer möglichen Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes auf Naturschutz und Landschaftspflege im Bezirk - auf Antrag der Fraktion der FDP  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Natur-, Umweltschutz und Grünplanung
TOP: Ö 5
Gremium: Natur-, Umweltschutz und Grünplanung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 09.04.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:31 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Hube: Für das Spandauer Amt bedeutet die Änderung, dass der Bereich Naturschutz mit dem Umweltschutz ein eigenes Amt bild

 

Frau Hube: Für das Spandauer Amt bedeutet die Änderung, dass der Bereich Naturschutz mit dem Umweltschutz ein eigenes Amt bilden würde und der Bereich Grünflächen nicht mehr genannt wird und im Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt unterginge. Frau Hube bewertet diesen Schritt als eine grobe Fehleinschätzung der Politik, was die fachlichen Qualitäten, die daraus erwachsen, betrifft. In mehrfachen Stellungnahmen wurde darauf verwiesen, dass die Kommunalstelle für Verwaltung beim Deutschen Städtetag andere Ratschläge erteilt. Fachlich und organisatorisch zusammenhängende Bereiche (Grün, Naturschutz und Umwelt) sollten in einem Amt organisiert sein. Es ist nicht nachvollziehbar, warum es zu einer Trennung kommen soll. Es wurde darauf hingewiesen, dass es sich um ein und dieselbe Fachlichkeit handelt, das betrifft Gartenbau- und Landschaftsplanungsingenieure, die an der Universität sowohl den Bereich Naturschutz, als auch Landschaftsplanung, Gestaltung, Pflege und Unterhaltung lernen, das ist ein Fach.

Die Berührungspunkte mit dem Tiefbau sind im Straßenland mit den Straßenbäumen, die Berührungspunkte mit dem Umweltschutz sind nicht so groß. Natur und Umwelt wird in einem genannt. Das Trennen des Grünflächenbereichs vom Naturschutz bedeutet, dass künftig zwei zuständige Ämter entstehen. Der Bürger wird dann in zwei und ggf. mit dem Ordnungsamt in drei Ämter geschickt.

Frau Hube schildert die Problematik anhand eines Beispiels zum Spreeausbau aus Charlottenburg-Wilmersdorf, wo der Naturschutzbereich schon frühzeitig getrennt wurde. Vergleichbare Probleme wird es bei der tatsächlichen Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes in allen Bezirken geben. Hinzu kommen die neuen Zuschnitte der Abteilungen im Rahmen der Bezirksreform.

Ferner werden Beispiele aus anderen Bundesländern genannt, wo es auch zu negativen Auswirkungen gekommen ist aufgrund Ämtertrennungen. Es ist abzusehen, dass die geplante Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes negative Auswirkungen mit sich tragen wird.

 

Bgd. Semotam fragt das Bezirksamt / Frau Hube nach Gründen, warum beim Rat der Bürgermeister diese Entscheidung getroffen wurde.

 

BzStR Röding betont, dass aufgrund unterschiedlicher politischer Konstellationen unterschiedliche Organisationsstrukturen derzeit vorhanden sind. Die Thematik kann nicht isoliert betrachtet werden, sondern es ist im Zusammenhang mit der Vereinheitlichung der Berliner Ämterstruktur zu sehen.

Vereinheitlichungen können akzeptiert werden, sie müssen aber auch funktionieren und sinnvoll sein. Als Bezirksamt Spandau wurden an verschiedenen Stellen Veränderungen gefordert, das Bezirksamt konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Eine Verhinderung ist nur noch über das Abgeordnetenhaus von Berlin möglich, weil die Entscheidung bei den Abgeordneten liegt. Das Bezirksamt hat versucht, auf der fachlichen und politischen Ebene das Abgeordnetenhaus mit Argumenten zu versorgen um eine Veränderung im Bereich der Grünflächenämter zu ermöglichen, weil auch die Ämter unterschiedliche Aufgaben haben. Wie die Entscheidung aussehen wird, ist jetzt reine Spekulation, inhaltlich ist sich das Bezirksamt einig.

 

Bgd. Semotam fragt das Bezirksamt, ob die Spielplatzplanung nach der neuen Struktur erhalten bleibt und wenn ja, wo wird die Spielplatzplanung dann angegliedert sein?

 

Bezv. Kaiser appelliert, noch mal mit den Abgeordneten im Abgeordnetenhaus zu sprechen.


 


 
 

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