Auszug - Verordnung zum Erlass der Veränderungssperre 5-51/46 für das Grundstück Kurpro-menade 51 A / Uferpromenade 29 A im Bezirk Spandau, Ortsteil Kladow - Information über die Außerkraftsetzung der Verordnung
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BzStR
Röding führt aus, dass der Eigentümer Potsdam nun beabsichtigt, mit Spandau
gemeinsam einen Bebauungsplan zu entwickeln. Daher besteht kein
Planerfordernis für die Veränderungssperre mehr. BzStR Röding und Herr Schulte
beantworten Nachfragen von Bezv. Steinig und Harju. Der Ausschuss nimmt die
Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. |
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Bezirksamt Spandau
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