Auszug - Mitteilungen des Bezirksamtes
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BzStR Hanke berichtet u. a. über neue Entgelte ab 1. Mai 2008 der
Musikschule Spandau, siehe Anhang. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe hat entschieden, die Zitadelle bleibt
in Spandau. Zum 31.08.2008 geht die Sporthalle der Kinkelschule an der
Wilhelmstraße zum Bund über. Nach einer Diskussion, an der sich BzStR Hanke, die Bezv. Dieckmann,
Zesch, Haß und Hr. Lorenz beteiligen, teilt BzStR Hanke mit, dass den
Fraktionen noch ein Bericht zugestellt wird. Da das Projekt (PPP) gescheitert ist, beschließt das Bezirksamt das Dach
der Astrid-Lindgren-Grundschule in Höhe von EUR 173.000,00 und das Dach der
Földerich-Grundschule in Höhe von EUR 75.000,00 zu reparieren. An der anschließenden Diskussion beteiligen sich die Bezv. Haß,
Dieckmann, Zesch und BzStR Hanke. Hr, Lorenz führt u. a. aus, die Geschäftsstelle - LuV ist nicht
geschlossen, sondern wird auf Grund von Umstrukturierungen in Räumlichkeiten
der Bertold-Brecht-Oberschule weitergeführt. Weiterhin führt BzStR Hanke u. a. aus: Sie können sich entsinnen, über
den Tagesordnungspunkt Spandauer Stadtgarde in einer vorherigen Sitzung. Es
geht um Angebote und Nutzung von Räumlichkeiten auf der Zitadelle, um einen
Mietpreis in Höhe von EUR 130,00. In einem Gespräch mit der Stadtgarde wird vom Bezirk ein Angebot
unterbreitet, die Stadtgarde kann sich als Wache der Zitadelle den Bürgern und
Touristen präsentieren. Durch die erbrachte Leistung kann man auf den Mietpreis
verzichten. Die Stadtgarde erbat sich Bedenkzeit. Jetzt teilte die Stadtgarde mit,
sie möchte die Räumlichkeiten auf der Zitadelle weiter nutzen und für den
Bezirk präsent sein. Doch in Zukunft wird dem Bezirksamt für jeden Auftritt der
üblich Preis in Höhe von EUR 75,00 pro Mann und Stunde in Rechnung gestellt. Dieses wird Auswirkungen haben. Man wird mit der Stadtgarde
diesbezüglich ein ernstes Gespräch führen. Bezv. Beckmann führt u. a. aus, nur weil die Garde den Namen Spandauer
Stadtgarde trägt, ist noch keine direkte Verbundenheit gegeben. Es stellt sich
schon die Frage, ob die geringe Miete die ohnehin fast geschenkt ist, seine
Berechtigung hat. |
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