Auszug - Verkehrsmaßnahmen Brunsbütteler Damm/Nennhauser Damm - angemeldet durch Fraktion der CDU (Entwurf Beschlussempfehlung siehe Anlage)  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Gebäudemanagement
TOP: Ö 7
Gremium: Bauen, Verkehr und Gebäudemanagement Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 20.11.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:35 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Beschluss

Kassette 2 von 2, Seite 1, lfd

Kassette 2 von 2, Seite 1, lfd. Nr. 197 - 304

 

Bezv. Anders verliest den Änderungsantrag der Fraktion der CDU.

 

Nach einer kurzen Diskussion an der sich die Bezv. Anders, Dr. Judt, Hißler und Trautmann beteiligen kommen die Mitglieder mit 8 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen überein folgende Beschlussempfehlung in Eigenbefassung der Bezirksverordnetenversammlung vorzulegen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich unverzüglich -ggf. bei den zuständigen Stellen- für mehr Fußgängersicherheit am Nennhauser und Brunsbütteler Damm einzusetzen. Dies umfasst insbesondere folgende Punkte:

 

Kreuzungsbereich Nennhauser Damm / Brunsbütteler Damm

 

  1. Rückversetzung der Haltelinien im Kreuzungsbereich Brunsbütteler Damm/ Nennhauser Damm um zwei bis drei Meter, um Sichtbeziehungen von Autofahrern und Fahrradfahrern/ Fußgängern zu verbessern. Das Halteverbot im westlichen Bereich des Brunsbütteler Damms ist dementsprechend zurückzusetzen.

  2. Zusätzliche Fahrbahnmarkierung (Zeichen 136) auf der Fahrbahn Brunsbütteler Damm Richtung Osten und Nennhauser Damm Richtung Süden.

  3. Keine Warnungen mehr über Verkehrsüberwachungen in den Medien für den Spandauer Bereich.

4.      Überprüfung der Ampelschaltungen mit dem Ziel einer Optimierung für Fußgänger und Radfahrer.

Nennhauser Damm

  1. An der Kreuzung Nennhauser Damm / Hauptstr. soll kurzfristig wieder wie bis vor ca. drei Jahren ein Polizeibeamter regelmäßig vor Schulbeginn und nach Schulschluss als „Schulwegsicherungsbeamten“ des Abschnitts 23 präsent sein.

  2. Die zeitliche Länge der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h (Z 274) im Nennhauser Damm ist auszuweiten und soll nunmehr unmittelbar hinter der Kreuzung Brunsbütteler Damm/ Nennhauser Damm (an der Buswendekehre) beginnen und bis ca. 50 m hinter dem Übergang Döberitzer Weg enden. Die zeitliche Länge der Geschwindigkeitsbegrenzung soll sich nach Möglichkeit an den Betreuungsangeboten der Schulen im Einzugsgebiet orientieren.

    Brunsbütteler Damm

  3. Temporäre Geschwindigkeitsdisplays (Dialog-Displays) sollen in diesen Bereich für angepasste Geschwindigkeiten von Autofahrern sorgen.

  4. Sicherung der Grünzugzuwege durch geeignete Maßnahmen, um das direkte und ungebremste Überqueren der Straße aus der Grünanlage heraus zu vermeiden. Insbesondere westlich des Nennhauser Damms können gefährliche Situationen entstehen, da Radfahrer ungebremst schräg und damit für Autofahrer schwer erkennbar auf die Kreuzung zusteuern.

    Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg

  5. Gegenüber dem Land Brandenburg ist nochmalig die Notwendigkeit des schnellstmöglichen Anschlusses der Straße „Am Industriegelände“ an die L20 anzumahnen. Die Arbeiten auf Spandauer Seite sind bereits seit Jahren abgeschlossen, nun müssen endlich zur Lenkung des Verkehrs die Brandenburger handeln.

    Generelles

  6. Generell soll die Polizei für pädagogische Arbeit in Jugendverkehrsschulen verstärkt angefordert werden. Mit der Betreuung der Verkehrsschulen soll ein freier Träger beauftragt werden, damit eine regelmäßige und dauerhafte Öffnung sowie eine pädagogische und technische Betreuung gewährleistet ist.

  7. Leitsystem für den Schwerlastverkehr, damit nach Fertigstellung der Straße “Am Industriepark“ der Schwerlastverkehr so gut wie möglich aus dem Wohngebiet herausgehalten werden kann.
Mit 8 Ja-Stimmen (1 SPD, CDU, FDP, GRAUE) und 4 Enthaltungen (SPD, GAL) kommen die Mitglieder des Ausschusses überein folgende

 


 
 

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