Auszug - Zurverfügungstellung von Sondermitteln
Kassette
22, Seite 1, lfd. Nr. 094 - 225 Herr
Benad teilt u.a. mit, dass es neue Ausführungsvorschriften zur
Landeshaushaltsordnung gibt und erläutert diese kurz. Bei den Zuwendungen ist
künftig auf mehr Transparenz zu setzten, das heißt Veröffentlichung der
Zuwendungsempfänger. BzStR'in
Kleineidam führt u.a. aus, dass die Veröffentlichung nur die Vergabe von
Sondermitteln über 5.000,- € betrifft. An der
anschließenden Diskussion beteiligen sich BzStR'in Kleineidam, Herr Benad, die
Bezv. Höhne, Bewig und Lange. |
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