Auszug - Gemeinsame Arbeitsanweisung der Abteilungen Jugend und Familie und Gesundheit und Soziales - Stand
BzStR
Matz teilt mit, dass die Anlagen zum Netzwerk Kinderschutz noch nicht 1:1
umgesetzt werden können, da es noch keine entgültigen Ausführungsvorschrift
dafür gibt. Es müssen noch einige Kriterien geklärt werden. Zum
Beispiel: Bei Meldung einer Geburt ist nicht erkenntlich ob Erstgeburt, dies
ist aber wichtig für den Beratungsbedarf. Außerdem
wäre es wichtig, nicht nur eine berlinweite Hotline Kinderschutz in
Friedrichshain zu haben, sondern eine bezirkliche Hotline. Wo soll sie
angesiedelt sein? Der KJGD kann dies nicht alleine leisten. |
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