Auszug - Bebauungsplanentwurf 5-26 für die Grundstücke Götelstraße 118/144 im Bezirk Spandau, Ortsteil Wilhelmstadt. - Information über das Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung
Kassette
1 der 8. Sitzung, Seite 1, lfd. Nr. 309 - 457 Herr
Marten teilt u.a. mit, dass im Bereich des Bebauungsplanes entgegen der Meinung
der Senatsverwaltung keine geschützten Arten vorhanden sind. Die Befreiung
wird, soweit erforderlich, mit der Maßgabe gewährt, dass für entfallene geschützte
Lebensräume auf geeignete Weise in entsprechendem Umfang der ökologische
Ausgleich zu erbringen ist. Das
Umweltamt teilte mit, dass es dort Betriebe gibt, die nach dem
Bundesemissionsschutzgesetz genehmigt wurden. Dies führt dazu, dass die
Grenzwerte, die unterstellt werden, an der vorhandenen bzw. geplanten Nutzung
zu spiegeln sind. Die
Gesamtsituation befindet sich derzeit in der Prüfung, da das Umweltamt nicht
über alle Unterlagen bezüglich der Grenzwerte verfügt und auch der Kontakt zur
Senatsverwaltung noch nicht zu sämtlichen Ergebnissen geführt hat. In einer
ersten Stellungnahme wird man ableiten können, dass das kleine Wohngebiet, das
im südlichen Bereich des Bebauungsplanes vorgesehen ist, in ein Mischgebiet
verändert werden müsste. Die durchgeführte
Altlastenuntersuchung hat nichts Wesentliches zu Tage geführt. BzStR
Röding und Herr Marten beantworten die Nachfragen der Bezv. Harju und Schultz
nach Einzelheiten. Der
Ausschuss nimmt die Ergebnisse zustimmend zur Kenntnis. |
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