Auszug - Geschäftliches
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Kassette 1,
Seite 1, lfd. Nr. 006 - 093 Die
Vorsitzende - Bezv. Harju - nimmt Bezug auf die letzte Sitzung zu dem
Bekanntwerden von Unterlagen des Bezirksamtes in der Öffentlichkeit und teilt
aus dem Ältestenrat mit, dass dort der Vorschlag gemacht wurde, Unterlagen, die
mit einer Sperrfrist versehen sind, dürfen bis zum Ablauf der Frist nicht der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Sie fragt
BzStR Röding, wie dieser das sieht. BzStR Röding sagt zu, ein solches
Verfahren, wenn erforderlich, anzuwenden. Bezv. Schultz ergänzt aus dem Ältestenrat,
dass so bei Vorgängen, die einen hohen Zeitaufwand für das Lesen erfordern,
verfahren werden soll; allerdings sind dann auch die Bezirksverordneten und
Bürgerdeputierten an die Sperrfrist gebunden. Außerdem berichtet er aus dem
Ältestenrat, dass Briefe, die die Vorsitzende erst kurz vor Sitzungsbeginn
erreichen, in Kopie den Sitzungsteilnehmern zur Verfügung gestellt werden
sollen (Tischvorlage), damit sie - ggf. nach einer Lesepause - behandelt werden
können. Die
Vorsitzende ergänzt, dass sie nach Auffassung des Ältestenrats auch das Recht
des Vorlesens habe. Bezv. Schaub widerspricht für seine Person einem solchen
Vorgehen und würde in einem solchen Fall den Saal verlassen. Bezv. Schultz
stellt für alle Fraktionen fest, dass der Ausschuss für sich in eigener
Zuständigkeit die schriftliche Vorlage bevorzugt. |
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