Auszug - Aktueller Stand bei der Reform des ÖGD
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BzStR
Matz teilt mit, dass es nach der Zuständigkeitsverordnung der Senatsverwaltung
vier Zentren in Berlin gibt, welche für sexuelle Gesundheit und Familie
zuständig sind. Für Spandau ist Charlottenburg zuständig. Dies ist ein
Glücksfall, da mit diesem Bereich schon längst eine gute Zusammenarbeit
besteht. |
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Bezirksamt Spandau
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