Auszug - Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich gem. § 37 Abs. 7 LHO bei Kapitel 4720, Titel 981 21 A 10
Kassette
8, Seite 1, lfd. Nr. 436 - 437 Die
Mitglieder des Ausschusses kommen einstimmig überein, der BVV folgende
Beschlussempfehlung vorzulegen: Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO)
zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich für das Haushaltsjahr 2007 im Kapitel 4720 Natur bei Titel 98121 A10 Kommunaler
Anteil an Infrastrukturmaßnahmen der GRW bis zur Höhe von 52.483,63 EUR werden genehmigt. |
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