Auszug - Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich gem. § 37 Abs. 7 LHO bei Kapitel 4045, Titel 681 07 Z
Kassette
8, Seite 1, lfd. Nr. 429 - 432 Die
Mitglieder des Ausschusses kommen einstimmig überein, der BVV folgende
Beschlussempfehlung vorzulegen: Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich für
das Haushaltsjahr 2007 im Kapitel 4045 Jugendamt - Sozialhilfe in Einrichtungen bei Titel 68107 Z Laufende
Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII bis zur Höhe von 150.000,00 EUR werden
genehmigt. |
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