Auszug - Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich gem. § 37 Abs. 7 LHO bei Kapitel 4060, Titel 521 09 A04
Kassette
8, Seite 1, lfd. Nr. 425 - 426 Die
Mitglieder des Ausschusses kommen einstimmig überein, der BVV folgende
Beschlussempfehlung vorzulegen: Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO)
zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich für das Haushaltsjahr
2006 im Kapitel 4060 Sportanlagen bei Titel 52109 A04 Unterhaltung
der Sportflächen bis zur Höhe von 40.000,00 EUR werden genehmigt. |
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