Auszug - Vorlage - zur Beschlussfassung - vom 22.01.2007 betr. Anmeldung des Bezirks Spandau für den Entwurf der Investitionsplanung 2007 bis 2011** - überwiesen in der 03. BVV am 31.01.2007 - vertagt in 04. Sitzung des Ausschusses am 01.02.2007
Kassette
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7, Seite 2, lfd. Nr. 001 -
557 BzStR
Röding führt u.a. aus, dass im Beteiligungszeitraum 26 Stellungnahmen von
Bürgern eingegangen sind. Diese wurden aufgelistet und jeweils eine
Stellungnahme des Bezirksamtes dazu abgegeben. Zu der
Frage der Bezv. Lange, wie mit den Anregungen verfahren wird, teilt BzStR
Röding u.a. mit, dass eine Beantwortung an die Bürger geplant ist. Die
Mitglieder des Ausschusses kommen überein, die Liste der Anregungen der Bürger
Punkt für Punkt durchzugehen und abzustimmen. Die
Vertreterin der Kolonie Grenzstein, Frau Deutschmann-Temel erhält einstimmig
Rederecht. In der
folgenden Diskussion, an der sich BzStR Röding, die Bezv. Lange, Höhne, Koza,
Julius, Noelte und Beckmann sowie Frau Deutschmann-Temel beteiligen,
beantwortet BzStR Röding die Nachfragen nach Einzelheiten. Der
Ausschuss kommt in allen Punkten überein, der Stellungnahme des Bezirksamtes zu
folgen. Anschließend
kommen die Mitglieder des Ausschusses einstimmig überein, der BVV folgende Beschlussempfehlung
vorzulegen: Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die in
der Anlage 1 und 4 zusammengestellten Anmeldungen des
Bezirks zum Entwurf der Investitionsplanung 2007 bis 2011 sind der
Senatsverwaltung für Finanzen - vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die
BVV - einzureichen, und zwar mit den auf Seiten I und II der Anlage 1 genannten
Ausgaben für die Planungsjahre 2007 bis 2011. Den Anmeldungen sind die
Dringlichkeitslisten für neue Hoch- und Tiefbaumaßnahmen als Anlagen 2 und 3
beizufügen. 2.
Die SE
Finanzen - Haushaltsamt - wird ermächtigt, die der Senatsverwaltung für
Finanzen einzureichenden Anmeldungen für die Investitionsplanung 2007 bis 2011
fortzuschreiben, sofern die Gesamtkosten aufgrund zwischenzeitlich erstellter
Planungsunterlagen oder neuerer Kostenschätzungen zu ändern sind. 3.
Die SE
Finanzen - Haushaltsamt - wird ermächtigt, die angemeldeten investiven
Beschaffungen (Position 213 - Erwerb von beweglichen Sachen), die zum
ehemaligen Ausgabenfeld A05 gehören, nach Maßgabe der
Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens
für die Haushaltsjahre 2008/09 zu verändern. 4.
Evtl.
Fehlerkorrekturen können von der SE Finanzen - Haushaltsamt - ohne eine
nochmalige Beschlussvorlage vorgenommen werden. |
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