Auszug - Vorlage - zur Beschlussfassung - v. 18.01.2007 betr. Genehmigung von weiteren außerplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich gem. § 37 Abs. 7 LHO bei Kapitel 3960 Titel 636 03 T* - überwiesen in der 03. Sitzung am 31.01.2007
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Kassette
6, Seite 2, lfd. Nr. 021 - 086 Der
Ausschuss kommt auf Vorschlag des Bezv. Beckmann überein, die
Tagesordnunmgspunkte 5.2 und 5.9 gemeinsam zu behandeln und getrennt
abzustimmen. BzStR
Matz beantwortet die Nachfragen der Bezv. Höhne betr. TOP 5.9 nach
Einzelheiten. Die
Mitglieder des Ausschusses kommen zum TOP 5.2 einstimmig überein, der BVV
folgende Beschlussempfehlung vorzulegen: Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO)
zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich für das Haushaltsjahr 2006 im Kapitel 3960 Leistungen
nach SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende bei Titel 636
03 T Ersatz
von Verwaltungsausgaben an die Bundesagentur für Arbeit bis zur Höhe von 80.000,00 EUR werden genehmigt. Die
Mitglieder des Ausschusses kommen zum TOP 5.9 einstimmig überein, der BVV
folgende Beschlussempfehlung vorzulegen: Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO)
zugelassenen weiteren außerplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich für das Haushaltsjahr 2006 im Kapitel 3960 Leistungen
nach SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende bei Titel 636
03 T Ersatz
von Verwaltungsausgaben an die Bundesagentur für bis zur Höhe von 935.442,90 EUR werden genehmigt. |
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