Auszug - Zukunft der Jugendgeschichtswerkstatt  

 
 
öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 30.01.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:55 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Beschluss

Kassette 3, Seite 1, lfd

Kassette 3, Seite 1, lfd. Nr. 185 – Ende

Kassette 3, Seite 2, lfd. Nr. 001 -  Ende

Kassette 4, Seite 1, lfd. Nr. 001 -    112

 

BzStR Hanke erläutert den Mitgliedern des Ausschusses, dass im Bezirksamt mit Beginn der neuen Wahlperiode die Aufgaben neu verteilt wurden und dabei die Jugendgeschichtswerkstatt dem Jugendamt zugeordnet wurde, so wie es vor vielen Jahren schon einmal war. Die Bitte an BzStR’in Meys, neue Räumlichkeiten für die Jugendgeschichtswerkstatt zu suchen, hat weniger mit damit zu tun, dass diese jetzt bei der Abteilung Jugend angesiedelt ist, sondern mehr damit, dass es nun endlich das seit vielen Jahren geforderte Konzept für die Zitadelle gibt und bei der Umsetzung dieses Konzeptes leider die Räume, in der die JGW untergebracht ist, gebraucht werden. An dem Interesse für eine gute Arbeit der Jugendgeschichtswerkstatt wird sich in der Abt. Bildung und Kultur nichts ändern und man wird jederzeit kooperativ zusammenarbeiten, schließlich hat die Abteilung stark daran gearbeitet, aus der JGW das zu machen was sie heute ist.

 

In einer Diskussion, an der sich BzStR Hanke, die Bezv. Höhne, Dieckmann, Haß und Bgd. Kramer und Bukowski beteiligen, werden Fragen nach Einzelheiten u.a. wie folgt beantwortet: Die Entscheidung des Bezirksamtes war eine reine Sachentscheidung und bei der Arbeit der JGW geht es nicht um Örtlichkeiten, sondern um Inhalte. Die JGW hat auch gute Arbeit geleistet, als die noch nicht auf der Zitadelle ihre Räumlichkeiten hatte und wird die Arbeit hoffentlich auch in Zukunft so leisten können.

 

Im Anschluss an die Diskussion über die Räumlichkeiten der JGW spricht Bezv. Dieckmann die Inhalte der Arbeit der JGW an und hierzu eine aufgetretene Diskussion im letzten Haushaltsausschuss der BVV, bei der es um eine Fahrt von Jugendlichen aus Jugendfreizeiteinrichtungen nach Auschwitz für die Dauer von 7 Tagen ging und die Mittel dafür nicht in der beantragten Summe freigegeben werden sollten. Es entstand die Frage, ob bei so einer Fahrt bei 7 Tagen ein touristischer Hintergrund vorhanden ist.

 

Bezv. Bewig erläutert den Mitgliedern des Ausschusses den Sachstand der Beratungen im Haushaltsausschuss und die Situation, dass die Mittel einem Auflagenbeschluss unterstehen, der erfüllt werden muss.

 

In einer längeren Diskussion, an der sich BzStR’in Meys, Herr Dr. Mager, die Bezv. Fresdorf, Bewig, Dieckmann, Höhne, Bgd. Bukowski, Baron und Schatz beteiligen, werden u.a. folgende Punkte angesprochen: Dem Vorschlag des Bezv. Fresdorf, den Eigenanteil um 30 € pro Teilnehmer zu erhöhen, damit der Auflagenbeschluss als erfüllt angesehen werden kann, wird dahingehend widersprochen, dass die Teilnehmer/-innen nicht noch mehr bezahlen können. Einigen der teilnehmenden Jugendlichen ist es nicht einmal möglich, den jetzt vorgesehenen Beitrag zu zahlen und es würde genau die Familien treffen bzw. Jugendliche von der Fahrt ausschließen, die sowieso als bildungsfern betitelt werden und aus sozial schwachen Familien kommen

 

Es werden die verschiedenen Eindrücke in den verschiedenen Konzentrationslagern erörtert und die dringend notwendige Vorbereitungszeit und vor allem auch die Nacharbeitung bzw. Reflektionsarbeit, die insbesondere bei Jugendlichen psychologisch unbedingt notwendig ist. Man kann sie nicht ohne psychologische Betreuung gleich in die Familien in den Alltag zurückschicken, sondern muss sich mit dem Gesehenen auseinandersetzen. Es handelt sich keinesfalls um eine Reise, sondern um eine Bildungsfahrt, bei der die Jugendlichen einer erheblichen psychologischen Belastung ausgesetzt sind. Weiterhin kommt zum Ausdruck, dass eine Verkürzung der Fahrt auf evtl. 5 Tage die Gesamtkosten der Reise insgesamt um lediglich ca. 500 € reduzieren würde. Es wurden keine Sondermittel beantragt, sondern die Kosten dieser Bildungsfahrt sind im Haushalt bereits eingestellt und müssen durch den Haushaltsausschuss freigegeben werden.

 

Nach einer Unterbrechung der Sitzung für die Beratung der weiteren Vorgehensweise kommt der Ausschuss einstimmig überein, dem Haushaltsausschuss für die Beratungen in seiner Sitzung am 01.02.2007 folgendes zu empfehlen:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haushaltsausschuss, die beantragten Mittel für die Gedenkstättenfahrt nach Auschwitz in beantragter Höhe freizugeben.


 


 
 

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