Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin - Generationen-BVV -  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin - Generationen-BVV -
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 22.04.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 19:40 Anlass: ordentlichen
Raum: Bürgersaal
Ort: im Rathaus Spandau, 2. Stock

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Geschäftliches - Teil 1 -      
Ö 2     Anträge      
Ö 2.1     Mängelbeseitigung der ehemaligen Hausmeisterwohnung im Kant-Gymnasium  
1435/XIX  
Ö 2.2     Zebrastreifen Seegefelder Straße  
Enthält Anlagen
1437/XIX  
Ö 2.3     Eröffnung einer Tafel in Siemensstadt  
Enthält Anlagen
1438/XIX  
Ö 2.4     Buslinie 237 Taktänderung  
1440/XIX  
Ö 2.5     Entgeltfreier Kopierer im Jobcenter Spandau  
Enthält Anlagen
1442/XIX  
Ö 2.6     Baumnachpflanzungen  
1444/XIX  
Ö 2.7     Mehr Personal in den Kindertagesstätten von Spandau  
1436/XIX  
Ö 2.8     Lehrstuhl für islamische Theologie an einer Berliner Hochschule einrichten  
1439/XIX  
Ö 2.9     Die Petition "Geschichte darf nicht Geschichte werden" unterstützen!  
1441/XIX  
Ö 2.10     Erstellung einer festen Rollstuhl-Rampe an der Mauerritze im Kulturhaus Spandau  
Enthält Anlagen
1443/XIX  
Ö 2.11     Ampel  
1445/XIX  
Ö 2.12     Mehr Lebensqualität - Badespaß und Umweltschutz am Groß Glienicker See verbessern!  
1448/XIX  
Ö 2.13     Hinweisschilder in der Jugendbibliothek anbringen!  
1449/XIX  
Ö 2.14     Mehr Schutz, Sicherheit und Erhöhung der Leichtigkeit des Radverkehrs im Bereich/Straßenabschnitt: Neuendorfer Straße Richtung Norden, zwischen Körnerstraße und Triftstraße  
1446/XIX  
Ö 2.15     Wickeltisch in der Musikschule bereitstellen!  
1450/XIX  
Ö 2.16     Entschiedene Optimierung und Normalisierung der Grünphasen für "Fuß- und Radverkehr pro" an den beiden Kreuzungsverkehrsknoten 1. Ruhlebener Straße/Teltower Straße 2. Klosterstraße/Stabholzgarten  
Enthält Anlagen
1447/XIX  
Ö 2.17     Gehweg vor dem Altenheim endlich pflastern  
1451/XIX  
Ö 2.18     Gesetzwidrigen Zustand im Jugendamt aufklären  
1452/XIX  
Ö 2.19     Schulwegsicherheit in Kladow gewährleisten!  
1453/XIX  
Ö 2.20     Straßen in der Hahnebergsiedlung asphaltieren  
Enthält Anlagen
1454/XIX  
Ö 2.21     Querungshilfe  
Enthält Anlagen
1456/XIX  
Ö 3     Große Anfragen      
Ö 3.1     Denkmal des Kurfürsten Joachim II  
1455/XIX  
Ö 3.2     Eisenbahnbrücke Klosterstraße  
1457/XIX  
Ö 3.3     Gehwegabsenkungen  
1458/XIX  
Ö 3.4     Freizeitangebot im Spandauer Süden - Parklandschaft Gatow ade?!  
1459/XIX  
Ö 4     Geschäftliches - Teil 2 -      
Ö 5     Besprechung schriftlicher Beantwortungen von Großen Anfragen      
Ö 5.1     Bonusprogramm für Brennpunktschulen  
Enthält Anlagen
1364/XIX  
Ö 5.2     Entwicklung der Schülerzahlen in Spandau und Raumbedarf  
Enthält Anlagen
1367/XIX  
Ö 5.3     Bürgerstiftung Gutspark Neukladow  
Enthält Anlagen
1415/XIX  
Ö 6     Dringlichkeitsbeschlussempfehlungen der Ausschüsse      
Ö 7     Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Bauen und Verkehr      
Ö 7.1     Rechtsabbieger-Grünpfeil an der Kreuzung Askanierring/Falkenseer Chaussee  
0945/XIX  
Ö 7.2     Mehr Sicherheit für Frauen durch Frauenparkplätze  
1380/XIX  
Ö 7.3     Testabschnitt für Solar Roadways in Spandau einrichten  
1381/XIX  
Ö 8     Dringlichkeitsvorlagen - zur Beschlussfassung -      
Ö 9     Vorlage - zur Beschlussfassung -      
Ö 9.1     Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich gem. § 37 Abs. 7 LHO bei Kapitel 3810 Titel 98105 A10 (62.746,57 €)  
1434/XIX  
Ö 10     Feststellung      
Ö 10.1     Nichtannahme seines Mandats als stellvertretender Bürgerdeputierter  
1460/XIX  
Ö 11     Dringlichkeitsvorlagen - zur Kenntnisnahme -      
Ö 12     Vorlagen - zur Kenntnisnahme - der Abteilung Bauen, Planen, Umweltschutz und Wirtschaftsförderung      
Ö 12.1     Information über die Festsetzung des Bebauungsplans 5-39 für die Grundstücke Götelstraße 76/110 A, Betckestraße 13, eine Teilfläche des Grundstücks Götelstraße 70, eine Teilfläche der Alten Havel sowie eine Teilfläche der Havel im Bezirk Spandau, Ortsteil Wilhelmstadt.  
Enthält Anlagen
0049/XVIII  
Ö 12.2     100 Bäume für Spandau (Antrag der Fraktion der CDU vom 16.02.2007)  
Enthält Anlagen
0242/XVIII  
Ö 12.3     Planungsrechtliche Absicherung der Jugendbildungs- und Begegnungsstätte Ella Kay - Umsetzung der BVV-Beschlüsse  
0930/XIX  
Ö 12.4     Illegale Abkürzungsmöglichkeiten sperren!  
1154/XIX  
Ö 12.5     Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Heerstraße in Staaken
1245/XIX  
Ö 12.6     Sicherer Schulweg  
1271/XIX  
Ö 12.7     Fahrradwegmarkierung vor der Feuerwehr Kladow erneuern!  
1353/XIX  
Ö 12.8     Feuerwehr Kladow vor Falschparkern schützen!
1354/XIX  
Ö 12.9     Defekte Parkbänke instand setzen!  
1363/XIX  
Ö 12.10     Leerungsintervall anpassen - Verschmutzung vermeiden  
1370/XIX  
Ö 12.11     Beteiligungsrechte nicht unterlaufen!  
1384/XIX  
Ö 12.12     Überschwemmung der Fahrbahn Adamstraße/Földerichstraße durch verstopften Abwasserkanal  
1405/XIX  
Ö 12.13     Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 5-97 VE für das Grundstück Grünhofer Weg 30 im Bezirk Spandau  
Enthält Anlagen
1433/XIX  
    05.12.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 37.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG und § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Bauchgesetzbuchs (AGBauGB) unter Vorlage der Begründung vom 13. November 2018 gemäß § 9 Abs. 8 des Baugesetzbuchs (BauGB) zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5-97 VE:

 

I. Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 5-97 VE vom 18. April 2017, mit Deckblatt vom 22. August 2018

 

II.          Entwurf der Verordnung

über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5-97 VE

im Bezirk Spandau

 

Vom ………………….2018

 

Auf Grund des § 12 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit § 6 Abs. 3 und mit § 11 Abs. 1  des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664), wird verordnet:

 

§ 1

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 5-97 VE vom 18. April 2017 mit Deckblatt vom 22. August 2018 für das Grundstück Grünhofer Weg 30 im Bezirk Spandau wird festgesetzt. Er ändert teilweise die durch Verordnung über die Festsetzung der Bebauungspläne VIII-59 im Bezirk Spandau vom 06. Oktober 1964 (GVBl. S. 1083) und VIII-146 im Bezirk Spandau vom 16. September 1976 (GVBl. S. 2291) festgesetzten Bebauungspläne.

 

§ 2

 

Die Urschrift des Bebauungsplans kann beim Bezirksamt Spandau von Berlin, Abteilung Bauen, Planen und Gesundheit, Fachbereich Vermessung und Geoinformation, beglaubigte Abzeichnungen des Bebauungsplans können beim Bezirksamt Spandau von Berlin, Abteilung Bauen, Planen und Gesundheit, Fachbereich Stadtplanung und Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht, kostenfrei eingesehen werden.

 

§ 3

 

Auf die Vorschriften über

  1. die Geltendmachung und die Herbeiführung der Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche (§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Baugesetzbuchs) und
  2. das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung (§ 44 Abs. 4 des Baugesetzbuchs)

wird hingewiesen.

 

§ 4

 

(1) Unbeachtlich werden

 

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2a Nr. 3 und 4 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

 

  1. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

 

  1. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und

 

  1. eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die im Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs enthalten sind,

 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber dem örtlich zuständigen Bezirksamt Spandau von Berlin unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

(2) Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.

 

§ 5

 

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

Ö 13     Vorlage - zur Kenntnisnahme - der Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport      
Ö 13.1     Abi auf der virtuellen Schulbank
1023/XIX  
               
 
 

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