Das Bezirksamt wird beauftragt,
- die dem JHA am 24.08.2010 vorgelegte Arbeitsgrundlage "Steuerung Hilfen zur Erziehung/Stand August 2010" dahingehend zu überarbeiten, dass Formulierungen, die auch nur den Anschein erwecken könnten, dass fachliche Entscheidungen ausschließlich unter Kostengesichtspunkten getroffen werden, präzisiert werden.
- sich weiterhin gemeinsam mit den anderen Bezirksämtern bei der Senatsverwaltung für eine angemessene finanzielle Ausstattung der Bezirke - insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung - einzusetzen.
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Jugendamt, die Art und Anzahl der dienstinternen Fallbesprechungen auf ihre Effektivität zu überprüfen.