Das Bezirksamt wird beauftragt,
·
allen
Jugendfreizeiteinrichtungen und Schulen allgemeines Aufklärungsmaterial über
Scientology sowie Informationen über Organisationen, die zu Scientology gehören
und Angebote insbesondere für Sozial- und Bildungseinrichtungen machen, zur
Verfügung zu stellen sowie gegebenenfalls auch Informationsveranstaltungen zu
organisieren,
·
sicherzustellen,
dass in bezirklichen Einrichtungen keine Scientology- gesteuerten Angebote,
insbesondere Nachhilfeangebote an Schulen, Bewerbungshilfen, Drogenberatung
oder Jugendfreizeitangebote Platz finden,
·
gemeinsam
mit den Kirchen und allen interessierten Verbänden und Einrichtungen in
Gesprächen über den Umgang mit Scientology und gemeinsame Aktivitäten zu
beraten und
·
sich
mit den anderen Bezirken und dem Senat über eine koordinierte Vorgehensweise
abzustimmen.