Drucksache - 0105/XXI
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Sachverhalt:
Vor der Grundschule Am Tegelschen Ort ist in der Gerlindestraße auf einer Straßenseite ein halbseitiges Parken angeordnet. Wenn ein Fahrzeug auf dieser Seite halbseitig parkt, lässt die verbleibende Breite der Straße ein Parken oder Halten auf der Fahrbahn auf der anderen Seite nicht mehr zu. Eine Anordnung des halbseitigen Parkens auf beiden Seiten der Straße würde hier eine Entlastung schaffen und Begegnungen zwischen Fahrzeugen und Rad fahrenden Kindern in der Straße sicherer machen. Die eingerichtete Halteverbotszone direkt am Schuleingang sollte aber erhalten bleiben. Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in der Gerlindestraße im Bereich der Grundschule Am Tegelschen Ort die Anordnung für halbseitiges Parken auf dem Bürgersteig auf beide Straßenseiten auszuweiten. Die bestehende Halteverbotszone soll dabei erhalten bleiben.
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