Drucksache - 0025/XXI
Begründung:
Gemäß dem Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz – AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996, § 34, wird zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten für jeden Bezirk ein Beirat gebildet. Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung auf die Dauer einer Wahlperiode gewählt.
Der Beirat besteht aus
Die letzte Wahlperiode ist durch die Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung am 04.11.2021 abgelaufen. Der Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten ist ab sofort neu zu besetzen.
Folgende Gewerkschaften, Vereinigungen und Organisationen wurden vom Bezirksamt angeschrieben und haben folgende Antworten übersandt:
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Als Mitglieder des Beirates für Sozialhilfeangelegenheiten werden für die Dauer der Wahl-periode folgende Mitglieder sowie deren jeweiligen Stellvertreter gewählt:
a) drei Bezirksverordnete
Mitglied: Frank Marten stellvertretendes Mitglied: Claudia Skrobek-Angerer Mitglied: Sevda Boyraci stellvertretendes Mitglied: Heidemarie Eller Mitglied: Merieme Benali stellvertretendes Mitglied: Kai Bartosch
b) eine Vertreterin/ein Vertreter der Gewerkschaften
Mitglied: Siegfried Wenzel stellvertretendes Mitglied: ____________________
c) eine Vertreterin/ein Vertreter von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen
Mitglied: Claudia Meier
d) eine Vertreterin/ein Vertreter von Organisationen, die sich für die Belange der sozi-alhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizi-pations- und Integrationsgesetzes einsetzen, vorrangig von Migrantenverbänden
Mitglied: Aysen Kavgaci Rechtsgrundlage:
§ 34 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996 § 116 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) Geschäftsordnung für den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten beim Bezirksamt Reinickendorf von Berlin vom 03.11.2016
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine
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