Drucksache - 0825/XX-01  

 
 
Betreff: Umleitungsbelastungen in Heiligensee vermeiden
Status:öffentlichBezüglich:
0825/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
12.01.2022 
4 . öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.01.2017

- Drucksache Nr. 0089/XX -:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der Tunnel der BAB A111 Ortskern Tegel zügig saniert wird und dabei auch der Einbau einer Tunnelfunkanlage eingeplant und die Beschilderung der Fahrspuren Richtung Hamburg korrigiert wird. Die Sanierungsarbeiten sollen dabei auf parallel stattfindende Sperrungen im Straßenverkehr oder im ÖPNV abgestimmt werden.“

 

und des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.09.2018

- Drucksache Nr. 0825/XX -:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Vorfeld der Baumaßnahmen an der A111 ein Verkehrsgutachten die Verkehrsflüsse in Heiligensee analysiert. Ein besonderer Schwerpunkt soll die Erhebung des zu erwartenden Unterschieds der Belastung der Straßen auf der ausgewiesenen Umleitungsstrecke über die Hennigsdorfer Straße oder den Ausweichverkehr durch die Schulzendorfer Straße/Am Dachsbau bzw. die Ruppiner Chaussee sein.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat sich an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewandt. Folgende Antwort des zuständigen Staatssekretärs liegt vor:

 

„[…] Wie Sie wissen, wurde die DEGES durch das Land Berlin im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages mit der grundhaften Erneuerung/Instandsetzung der A 111 ab der Landesgrenze Berlin / Brandenburg bis zum Autobahndreieck Charlottenburg einschließlich Rudolf-Wissell-Brücke beauftragt.

 

Neben der Ermittlung des Umfangs der erforderlichen baulichen Maßnahmen im Bereich der Strecke und der einzelnen Ingenieurbauwerke werden im Zuge der Projektbearbeitung auch die verkehrlichen Auswirkungen bzw. Fragen der Verkehrsverträglichkeit der einzelnen Bauphasen durch die DEGES erörtert. Die DEGES hat in diesem Rahmen ein integriertes Verkehrs- und Baukonzept zur Grundsanierung der A 111 erarbeitet. Hierbei wurden die von Ihnen u. a. im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft im Projektbeirat bereits aufgeworfenen Fragen/Hinweise soweit wie möglich berücksichtigt.

 

Das integrierte Verkehrs- und Baukonzept wurde in der 2. Sitzung des Projektbeirats am 28.11.2018 vorgestellt, an der [… das] Straßen- und Grünflächenamt, Leiterin Fachbereich Straßenbau […] als Vertreterin des Bezirksamtes Reinickendorf teilgenommen hat. Auch in der 3. Projektbeiratssitzung am 16.05.2019 wurde das Konzept nochmals erörtert. Zur Klärung diverser Fragestellungen hatte die DEGES angeboten, die Straßenverwaltungen der am stärksten betroffenen Bezirke (Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf sowie Spandau) aufzusuchen und dort die Ergebnisse des integrierten Verkehrs- und Baukonzeptes detaillierter vorzustellen (z. B. hinsichtlich prognostizierter Verkehrszahlen im nachgeordneten Straßennetz abhängig von den bisher vorgesehenen Hauptachsen).

 

Ein Erfordernis für eine weitere Verkehrsuntersuchung im Vorfeld der Baumaßnahmen zur Analyse der bestehenden Verkehrsflüsse bzw. zu einer Differenzbetrachtung „Vorher/Nachher“ ist nach gegenwärtigem Stand für mich nicht notwendig. Schließlich enthält das integrierte Verkehrs- und Baukonzept nach dem mir vorliegenden Kenntnisstand bereits alle relevanten Daten/Erhebungen. […]“

 

Die DEGES hat das integrierte Verkehrs- und Baukonzept bereits am 01.10.2019 gemeinsam mit dem Straßen- und Grünflächenamt dem Bauausschuss und dem Verkehrsausschuss detailliert vorgestellt. Sollte hier weiterer Klärungsbedarf bestehen, wird angeregt, die DEGES erneut einzuladen. Ungeachtet dessen steht das Bezirksamt im Austausch mit der DEGES bezüglich einer vorübergehenden Nutzung der Ruppiner Chaussee für den Umleitungsverkehr.

 

Wir bitten, die Drucksachen Nr. 0089/XX und 0825/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Uwe Brockhausen       Katrin Schultze-Berndt

Stellv. Bezirksbürgermeister      Bezirksstadträtin


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Anlage/n:

 

Stammbaum:
0825/XX   Umleitungsbelastungen in Heiligensee vermeiden   BVV-Büro   Empfehlung
0825/XX-01   Umleitungsbelastungen in Heiligensee vermeiden   Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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