Drucksache - 2916/XX-01
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Sachverhalt:
Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.08.2021 - Drucksache Nr. 2916/XX - :
„Das Bezirksamt wird ersucht, den Kiezfonds zukünftig noch vor den jeweiligen Sommerferien zu entscheiden und somit das Verfahren im Frühjahr zur Ausschreibung starten.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Voraussetzung für die Ausschreibungen für den Kiezfonds ist, dass die Bezirksverordnetenversammlung den räumlichen Bereich festlegt. Dies muss erfolgen, damit sich Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Initiativen aus diesem Bereich mit ihren Projekten bewerben können. Diese Bereichsfestlegung ist Grundlage für die Ausschreibung und nachfolgend Grundlage für die bezirkliche Vorprüfung der Anträge. Auf Einladung des Bezirksbürgermeisters entscheiden die Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung über die Mittelvergabe. Geschieht die Bereichsfestlegung und die daraus nachfolgende Zielsetzung frühzeitig im Jahr, kann die Mittelvergabe vor den jeweiligen Sommerferien erfolgen.
Ich bitte, die Drucksache Nr. 2916/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Bezirksbürgermeister
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