Drucksache - 2723/XX-01
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Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.11.2020 - Drucksache Nr. 2723/XX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass vermehrt e-books als Ersatz für herkömmliche Schulbücher an Schulen im Unterricht eingesetzt werden. Der Erwerb der entsprechenden Lizenzen sollte analog der bisherigen Regelungen des SchulG Berlin - § 50 Abs. 2 geregelt werden.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschluss an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gewandt und erhielt von der zuständigen Staatssekretärin folgende Antwort:
„[…] In diesem Zusammenhang kann ich Ihnen mitteilen, dass das Schulgesetz in § 7 regelt, dass jede Schule im Rahmen der staatlichen Verantwortung und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften den Unterricht, die Erziehung, das Schulleben sowie ihre personellen und sächlichen Angelegenheiten selbständig und in eigener Verantwortung gestaltet und organisiert. Die Schulbehörden sind verpflichtet, die Schulen in ihrer Selbständigkeit und Eigenverantwortung zu unterstützen. Das bedeutet, dass Schulen die ihnen zur Verfügung stehenden Sachmittel eigenverantwortlich einsetzen und selbstverständlich auch Entscheidungen zur Anschaffung und dem Einsatz von E-Books treffen können. Inwiefern durch die neueste Änderung des Schulgesetzes weitergehende zentrale Prüf- oder Genehmigungsverfahren für den Einsatz von digitalen Lehr- und Lernmitteln vorgehalten werden müssen, muss zurzeit noch ermittelt werden, so dass zurzeit keine weitergehende Empfehlung abgegeben werden kann.“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 2723/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Tobias Dollase Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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