Drucksache - 3239/XX-01  

 
 
Betreff: Erhöhung der Kontrolldichte während der Grundreinigung der Schulen
Status:öffentlichBezüglich:
3239/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
12.01.2022 
4 . öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Gender Budgeting, Personal und Liegenschaften Beratung
31.03.2022 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Gender Budgeting, Personal und Liegenschaften mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.09.2021               - Drucksache Nr. 3239/XX -:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie das Facility Management zukünftig während der Grundreinigung der Schulen in den Sommer- und/oder Herbstferien unterstützt werden kann, um in Zusammenarbeit mit den Schulhausmeistern oder mit anderen verbindlich von der jeweiligen Schule benannten Zuständigen vor Ort in jeder Schule im Bezirk eine Begehung während der Grundreinigung durchzuführen, die v.a. folgendes kontrolliert:

  • dass die vertraglich mit dem Bezirk vereinbarten Reinigungsleistungen qualitativ hochwertig erbracht werden;
  • dass ausschließlich Reinigungspersonal eingesetzt wird, das über einen sichtbaren Lichtbildausweis und Firmenkleidung verfügt (und Personal ansonsten konsequent nach Hause geschickt wird);
  • dass nachweislich alle eingesetzten ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sind;
  • dass der Mindestlohn, die Tariftreue und alle anderen arbeitsrechtlichen Vorgaben gemäß der im Land Berlin geltenden Bestimmungen und Rechtsvorschriften (insb. BerlAVG und AentG) eingehalten werden, was im Zweifelsfall durch die Lohnabrechnung festzustellen ist.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Die in den vergangenen Sommerferien durchgeführten Grundreinigungen wurden, wie auch bisher, durch die Schulhausmeister /-innen geprüft und begleitet. In den Fällen, in denen es zu nicht vertragsgemäßer Ausführung kam, wurde durch intensive Betreuung und Begleitung durch das Objektmanagement der Serviceeinheit Facility Management ein zufriedenstellendes Ergebnis erreicht oder es wurden Nachbesserungen für die kommenden Herbstferien vereinbart.

 

Eine darüber hinausgehende Kontrolle und Prüfung wäre nur durch zusätzliches Personal, hier wären 2 Stellen erforderlich, zu leisten.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 3239/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Frank Balzer       Katrin Schultze-Berndt

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadträtin

Anlage/n:

 

Stammbaum:
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