Drucksache - 2687/XX-01  

 
 
Betreff: Photovoltaikanlage über A 111
Status:öffentlichBezüglich:
2687/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
12.01.2022 
4 . öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 17.03.2021               - Drucksache Nr. 2687/XX -:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Sanierungsarbeiten der A 111 ein Pilotprojekt initiiert wird, eine Teilstrecke der A 111 mit einer Photovoltaikanlage zu überdachen, um den Klimaschutzzielen des Landes Berlin näher zu kommen. Zum Beispiel könnte der Tegel-Tunnel mit der so gewonnenen Energie beleuchtet werden. Mögliche finanzielle Förderungen auf Europa-, Bundes- und Landesebene sind dabei zu nutzen.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) um Stellungnahme gebeten. Die SenUVK teilte mit, dass die Zuständigkeit für die BAB A 111 ab dem 01.01.2021 bei der Autobahn GmbH des Bundes liege.

 

Seitens der Autobahn GmbH des Bundes liegt folgende Antwort vor:

 

„[…] Bei der geplanten grundhaften Instandsetzung der A 111 handelt es sich nach jetziger Einschätzung um keine wesentliche Änderung und keinen erheblichen baulichen Eingriff im Sinne der 16. BImSchV, die einen Anspruch auf Lärmvorsorge nach sich zieht. Die Lage und Gradiente der A 111 werden nicht wesentlich verändert. Im Rahmen der weiteren Planungen wird geprüft, ob und wenn ja, in welchen Bereichen und in welcher Höhe, die für die jeweiligen Gebiete einschlägigen Lärmsanierungsgrenzwerte überschritten werden (Prognosehorizont 2030). Bei Bedarf sind geeignete aktive und passive Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und deren Wirtschaftlichkeit in einer Untersuchung der verschiedenen Lärmschutzvarianten zu betrachten. Aus der derzeitigen Vorplanung in den Abschnitten Nord 1 und Mitte haben wir aktuell keine Hinweise auf einen zusätzlichen Bedarf von Lärmschutz bzw. die Erhöhung vorhandener Lärmschutzwände. Insofern ist hier eine Planungsaufgabe zum Einsatz von Photovoltaik-Technik auf den Bestands-LSW unseres Ermessens aktuell nicht zielführend.

 

Der Bereich der A 111 zwischen der Anschlussstelle Waidmannsluster Damm und der Landesgrenze Berlin/Brandenburg wurde auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses von 1985 realisiert. Ein Großteil der im Bestand vorhandenen Lärmschutzwände liegt in den Waldbereichen des Tegeler Forstes und ist in seiner Ausführung (absorbierend) und den zu verwendenden Materialien (Stahlstützen/Holzausfachung/Mineralwolleinlagen) – der Umgebung („Waldcharakteristika“) angemessen – planfestgestellt. Hier ist bisher auf Basis der Ergebnisse des integrierten Verkehrs- und Baukonzeptes lediglich eine Sanierung in gleicher Materialität vorgesehen. Eine ganz oder teilweise Belegung mit Photovoltaikelementen sehen wir bereits genehmigungsrechtlich als nicht darstellbar an und darüber hinaus ist dies auch aufgrund der Verschattungssituation (Waldbereich) keine technisch sinnvolle Lösung.

 

Für die Bereiche der horizontalen Dachflächen der Betriebsgebäude der Tunnel Beyschlagsiedlung und Forstamt Tegel (Bestand bzw. Neubau/Erweiterung) prüfen wir im Rahmen der derzeitigen Vorplanung Vor- und Nachteile eines möglichen Einsatzes der Photovoltaik-Technik.

 

Eine Überdachung von BAB mit Photovoltaikanlagen ist derzeit nicht möglich. Es existieren keine Systemlösungen, die einen sicheren Einsatz auf Autobahnen ermöglichen. So können u.a. Probleme mit Schneelasten zum Einsturz der Anlagen führen. Es ist auszuschließen, dass bei Regenereignissen kaskadenhaft Regenwasser auf die Fahrbahn läuft. Um dies zu vermeiden müssten neue Entwässerungssysteme geschaffen werden, die das Regenwasser von Photovoltaikanlagen aufnehmen können. Für die Errichtung von Photovoltaikanlagen wäre zudem neuer Grunderwerb erforderlich, da die Abstellvorrichtungen für diese Anlagen neben der Autobahn mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zu errichten sind.

 

Die Idee, vorhandene Flächen im Zuge der Autobahnen zur Energieerzeugung zu nutzen, ist seitens der Autobahn GmbH bereits aufgegriffen worden. Für eine Realisierung bestehen allerdings noch einige technische Herausforderungen, die zu untersuchen sind. Zudem ist die Wirtschaftlichkeit solcher Maßnahmen zu betrachten. […]“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 2687/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer       Katrin Schultze-Berndt  

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadträtin

 

Stammbaum:
2687/XX   Photovoltaikanlage über A 111   BVV-Büro   Empfehlung
2687/XX-01   Photovoltaikanlage über A 111   Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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