Drucksache - 1903/XX-01
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Sachverhalt:
Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.08.2019 - Drucksache Nr. 1903/XX - :
„Das Bezirksamt wird ersucht, bei baulichen Maßnahmen privater Hauseigentümer – insbesondere im förmlich festgelegten Erhaltungsgebiet „Letteplatz“ – aktiv, z.B. im Rahmen der Bauberatung und auf der Homepage des Bezirkes, auf die aktuellen „Wohnungsmodernisierungsbestimmungen 2018“ hinzuweisen und für die Inanspruchnahme von Fördermitteln zu werben.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Selbstverständlich wird in der Bauberatung sowohl auf die Kriterien der Erhaltungsverordnung als auch auf die Wohnungsmodernisierungsbestimmungen 2018 hingewiesen. In der BVV-Sitzung vom 08.09.2021 wurde das neue Milieuschutzgebiet Scharnweberstraße beschlossen. Dies wird das Bezirksamt zum Anlass nehmen, die entsprechende Homepage zu aktualisieren.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Wohnungsmodernisierungsbestimmungen 2018 hingewiesen.
Ich bitte, die Drucksache Nr. 1903/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Bezirksbürgermeister
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