Drucksache - 3413/XX  

 
 
Betreff: Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanverfahren 12-54 und der Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB für eine Teilfläche des Golgatha-Gnaden-Friedhofs, Holländerstraße 36, 36A sowie einen Abschnitt der Holländerstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
11.08.2021 
56. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur Kenntnisnahme
26.08.2021 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit und Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplanentwurf vom 15.12.2020
Begründung Planreife
Anerkennung der Festsetzungen
Projektbeschreibung

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 22.06.2021 beschlossen:

 

  1. Dem Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB am Entwurf des Bebauungsplans 12-54 wird zugestimmt.
  2. Für die im Geltungsbereich des Bebauungsplans 12-54 für eine Teilfläche des Golgatha-Gnaden-Friedhofs, Holländerstraße 36, 36A geplanten Vorhaben zur baurechtlichen Genehmigung von acht Wohngebäuden und einer Tiefgarage liegen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit gemäß §33 Abs. 1 BauGB vor.
  3. Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage - Drucksache Nr. 3413/XX - ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Begründung:

 

Siehe Anlage


 

Beschlussvorschlag:

Finanzielle Auswirkungen:

Rechtsgrundlagen:

 

  • § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist.
  • § 33 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist.
  • §§ 6, 7 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 12. Oktober 2020 (GVBl. S. 807) geändert worden ist.
  • Ausführungsvorschrift Unterrichtung zu § 7 Abs. 1 AGBauGB

 

 

 

Frank Balzer  

Bezirksbürgermeister

Anlage/n:

Anlagen:

 

a)     Bericht über die Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplanverfahren 12-54

b)     Bebauungsplanentwurf vom 15.12.2020

c)      Begründung Planreife

d)     Anerkennung der Festsetzungen

e)      Projektbeschreibung

 
 

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