Drucksache - 3391/XX-01
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
die in der 55. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 09.06.2021 nicht besprochene Mündliche Anfrage - Drs Nr. 3391/XX -:
„Ich frage das Bezirksamt:
Welche Pläne gibt es seitens Senat oder Bezirksamt, einen Pop-Up-Radweg auf der Ollenhauerstraße einzurichten?“
wird wie folgt beantwortet:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) hat die Einrichtung eines Pop-Up-Radweges auf der Ollenhauerstraße zwischen Pfahlerstraße und Schulenburgstraße (in nördlicher Richtung) sowie zwischen Kienhorststraße und Auguste-Viktoria-Allee (in südlicher Richtung) angeregt. Das Bezirksamt Reinickendorf steht dem aus folgenden Gründen kritisch gegenüber:
- Die Investitionsmaßnahme „Neubau der Ollenhauerstraße von Tessenowstraße bis Scharnweberstraße“ ist derzeit in Planung und beinhaltet die Anlage von mobilitätsgesetzkonformen Radverkehrsanlagen.
- Die zu erwartende hohe verkehrliche Belastung durch die Dammsanierung der U 6 ab 2022 und die Sanierung der S 25 sowie der BAB A111 sind zu berücksichtigen.
- Ein Wegfall von etwa 80 Kraftfahrzeugstellplätzen erhöht den Parkdruck in den schon ausgelasteten Seitenstraßen der Ollenhauerstraße, verursacht zusätzlichen Parksuchverkehr und führt zu einer erhöhten Belastung des angesiedelten Gewerbes.
- Wegen des leider weiter zunehmenden verkehrswidrigen Parkens in 2. Spur, was in gewerblichen Bereichen immer öfter festgestellt werden muss, bestehen aus Verkehrssicherheitsgründen erhebliche Bedenken.
- Die Einrichtung eines temporären Radfahrstreifens ist aufgrund eines erhöhten Unterhaltungs- und Überwachungsaufwandes nicht geeignet. Pop-Up-Radwege (temporäre Radfahrstreifen) sind temporäre verkehrsrechtliche Anordnungen auf der Grundlage der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen, was zur Folge hat, dass eine verpflichtende regelmäßige Kontrolle – werktags 2x täglich, sonn-und feiertags 1x täglich- zu gewährleisten ist. Der hierfür personelle notwendige Aufwand ist durch den Fachbereich Straßenbau nicht zu leisten.
- Seitens der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf besteht ein Beschluss, dass die Aufgabe von Parkplätzen zugunsten von Radfahrstreifen abgelehnt wird (Drucksache Nr. 0469/XX - Radverkehr in Reinickendorf - sicher, komfortabel und ideologiefrei I).
Diese Argumente sprechen gegen den Vorschlag der SenUVK, kurzfristig einen Pop-up-Radweg auf der Ollenhauerstraße anzulegen.
Wir bitten Sie, sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, diese Antwort an den Bezirksverordneten Felix Lederle weiterzuleiten.
Frank Balzer Katrin Schultze-BerndtBezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnete | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Reinickendorf
BVV-Büro
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Reinickendorf
- 221
- 322
- N8
- X33
- 220
-
Pannwitzstraße
- 221
-
U Rathaus Reinickendorf
Eingang: Antonyplatz 1
- Tel.: (030) 90294-2033
- Tel.: (030) 90294-2034
- Tel.: (030) 90294-2035
- Tel.: (030) 90294-6389
- Fax: (030) 90294-2217
- E-Mail an das Büro der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf