Drucksache - 3400/XX
Begründung
Soziale Erhaltungsgebiete gemäß §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch haben das Ziel, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten und der sozialen Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung entgegenzuwirken. Damit bedürfen Vorhaben im Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung einer besonderen erhaltungsrechtlichen Genehmigung. Für das künftige soziale Erhaltungsgebiet Scharnweberstraße/Klixstraße wurden die erforderlichen Untersuchungen abgeschlossen. Aus den Erfahrungen des bisherigen sozialen Erhaltungsgebietes „Letteplatz“ sowie der anderen Bezirke Berlins mit sozialen Erhaltungsgebieten wurde der Kriterienkatalog für die Beurteilung eingehender Anträge angepasst.
Der Kriterienkatalog gewährleistet ein einheitliches und transparentes Genehmigungsverfahren.
Beschlussvorschlag:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 25.05 .2021 beschlossen:
Der in der Anlage beschriebene Kriterienkatalog für das künftige Gebiet der sozialen Erhaltungsverordnung Scharnweberstraße/Klixstraße wird beschlossen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit Nicht berührt
Frank Balzer Bezirksbürgermeister
Anlagen:
Anlage 1: Karte des Geltungsbereiches der Erhaltungsverordnung „Scharnweberstraße/Klixstraße“
Anlage 2: Genehmigungskriterien
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