Drucksache - 3400/XX  

 
 
Betreff: Genehmigungskriterien für die künftige soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet "Scharnweberstraße/Klixstraße" im Bezirk Reinickendorf von Berlin, Ortsteil Reinickendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beratung
11.08.2021 
56. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur Kenntnisnahme
26.08.2021 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_1_Geltungsbereich
Genehmigungskriterien_soz.Erh._Rdf West

Sachverhalt:

Begründung

 

Soziale Erhaltungsgebiete gemäß §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch haben das Ziel, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten und der sozialen Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung entgegenzuwirken. Damit bedürfen Vorhaben im Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung einer besonderen erhaltungsrechtlichen Genehmigung. Für das künftige soziale Erhaltungsgebiet Scharnweberstraße/Klixstraße wurden die erforderlichen Untersuchungen abgeschlossen.

Aus den Erfahrungen des bisherigen sozialen Erhaltungsgebietes „Letteplatz“ sowie der anderen Bezirke Berlins mit sozialen Erhaltungsgebieten wurde der Kriterienkatalog für die Beurteilung eingehender Anträge angepasst.             

 

Der Kriterienkatalog gewährleistet ein einheitliches und transparentes Genehmigungsverfahren.

 


Beschlussvorschlag:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 25.05 .2021 beschlossen:

 

Der in der Anlage beschriebene Kriterienkatalog für das künftige Gebiet der sozialen Erhaltungsverordnung Scharnweberstraße/Klixstraße wird beschlossen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

Nicht berührt

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 

Anlage/n:

Anlagen:

 

Anlage 1: Karte des Geltungsbereiches der Erhaltungsverordnung „Scharnweberstraße/Klixstraße“

 

Anlage 2: Genehmigungskriterien

 

 
 

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