Drucksache - 3337/XX-01  

 
 
Betreff: Zeitliches Abstellen von Trinkwasserbrunnen
Status:öffentlichBezüglich:
3337/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Mündliche Anfrage - schriftliche Antwort
Beratungsfolge:

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

die in der 53. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 12.05.2021 nicht besprochene Mündliche Anfrage - Drs Nr. 3337/XX -:

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Ist es möglich, Trinkwasserbrunnen zeitlich (beispielsweise von 22:00-05:00 Uhr) abzustellen, da durch die Ausgangssperre das Wasser in dieser Zeit sinnlos sprudelt?“

 

wird wie folgt beantwortet:

 

Die Zuständigkeit einschließlich der Bewirtschaftung der Trinkbrunnen liegt bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB). Das Anliegen wurde an die BWB zur Prüfung weitergeleitet.

 

Wir bitten Sie, sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, diese Antwort an den Bezirksverordneten Sven Adrian weiterzuleiten.

 

 

 

Frank Balzer       Katrin Schultze-Berndt 

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadträtin

Anlage/n:

 

Stammbaum:
3337/XX   Zeitliches Abstellen von Trinkwasserbrunnen   BVV-Büro   Mündliche Anfrage
3337/XX-01   Zeitliches Abstellen von Trinkwasserbrunnen   Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur   Mündliche Anfrage - schriftliche Antwort
 
 

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