Drucksache - 3303/XX
Sachverhalt: Die Ablehnung von Tempo 30 auf dem Falkentaler Steig, wie zuvor in der Drucksache 2906/XX beantragt, entbindet nicht von der Pflicht, das aus der Bürgerschaft vorgetragene Anliegen für mehr Verkehrssicherheit auf dem Falkentaler Steig weiterhin wohlwollend zu prüfen. Da der Falkentaler Steig einen nicht unerheblichen Höhenunterschied überwindet, ist auch der dortige Radverkehr vor dem Sicherheitsaspekt kritisch zu betrachten. Die Einrichtung von Radfahrstreifen auf dem Falkentaler Steig könnte durch eine damit einhergehende räumliche Verengung des Fahrbahnbereiches für Kraftfahrzeuge sowohl zur Geschwindigkeitsreduzierung des Kraftfahrzeugverkehrs als auch zur Verbesserung der Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrern beitragen. Beschlussvorschlag:
das Bezirksamt wird ersucht, die Einrichtung von Radfahrstreifen auf dem Falkentaler Steig zu prüfen.
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