Drucksache - 2722/XX-01
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Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.11.2020 - Drucksache Nr. 2722/XX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Verkehrslenkung für eine Überprüfung der Sicherheit der neuen Fußgängerquerung Eichelhäherstraße/Friedrikestraße einzusetzen. Zu prüfen wären insbesondere Verkehrsschilder „Achtung Fußgänger“ in der Friedrikestraße und im Eichelhäherweg, sowie ein Stoppschild im Schwarzspechtweg.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Der Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 133 StVO (Fußgänger) ist zu entnehmen, dass es nur dort anzuordnen ist, wo Fußgängerverkehr außerhalb von Kreuzungen oder Einmündungen über oder auf die Fahrbahn geführt wird und dies für den Fahrzeugverkehr nicht ohne Weiteres erkennbar ist.
Im Bereich der hier in Rede stehenden Einmündung befindet sich eine Mittelinsel, die für jeden Verkehrsteilnehmer und jede Verkehrsteilnehmerin erkennbar ist und bei der damit gerechnet werden muss, dass sie von Fußgängern genutzt wird. Von daher bedarf es hier keines Zeichens 133 StVO (Fußgänger).
Nach Unfallauswertung für den Bereich Schwarzspechtweg / Eichelhäherstraße für den Zeitraum 01.01. – 31.12.2020 ist festzustellen, dass sich kein Verkehrsunfall ereignete, der sich infolge der Missachtung der Vorfahrtregelung hätte ereignen können.
Demzufolge ist hier kein verkehrlicher Grund erkennbar, weshalb das im Schwarzspechtweg vorhandene Z. 205 StVO (Vorfahrt gewähren) gegen ein Z. 206 StVO (Halt. Vorfahrt gewähren) ausgetauscht werden sollte.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 2722/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Katrin Schultze-BerndtBezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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