Drucksache - 3207/XX  

 
 
Betreff: Anmeldung für das Investitionsprogramm 2021 bis 2025
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Beschlussfassung per Dringlichkeit
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beratung
17.03.2021 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Hauptausschuss Beratung
19.04.2021 
55. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
12.05.2021 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
BA-Vorlage IP21-25 Vorbericht
IP 21-25_1_Zahlenteil_Stand02.03.2021
IP 21-25_1_Erläuterungen_Stand_03.03.2021
DringlichkeitslisteSchule
FINAL_01.03.2021_inv.Besch.Darlehen_baulMaßnahmen

Sachverhalt:

Begründung

 

Nach § 31 Abs.1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit Nr. 1.4 und 1.5 zu   § 31 der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) stellt die Senatsverwaltung für Finanzen das Investitionsprogramm als integralen Bestandteil der Finanzplanung des Landes Berlin auf. Dabei sind entsprechend Nr. 1.6 zu § 31 AV LHO und Nr. 4.1 Anlage 2 zu § 31 AV LHO Anmeldungen einzureichen.

 

Die Anmeldung zum Investitionsprogramm wurde auf der Grundlage der geltenden Bestim­mungen der LHO einschließlich AV, des Aufstellungsrundschreibens für das Investitions-programm 2021 bis 2025 – Teilbereich Bezirke - (1. AR 21/25) sowie des Rundschreibens zur Aufstellung von Unterlagen für den Doppelhaushaltsplan 2022/2023 der Senatsverwaltung für Finanzen gefertigt.

 

Inhaltliche Änderungen der aufgeführten Baumaßnahmen gegenüber dem Investitions-programm 2019 – 2023 sind im Zahlenteil in der letzten Spalte dargestellt.

 

Beträge des Haushaltsjahres 2021 müssen den Ansätzen des Haushalts­planes entsprechen; ggf. erforderlich werdende Änderungen sind haushaltswirtschaft­lich vorzunehmen.

 

Die Realisierung von Baumaßnahmen setzt das rechtzeitige Vorliegen entsprechend mitgezeichneter Bauplanungsunterlagen voraus.

 

Die Investitionsausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen sind den konsum­tiven Sachausgaben (Ausgabenfeld A 5 - bewegliches Vermögen -) zugeordnet und stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit aus dem zugewiesenen Produktsummenbudget als Teil der Globalsumme. Dies gilt insbesondere für die Beschaffung von verfahrensabhängiger Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Ent­sprechende Ansätze sind aus den Mitteln der Geschäftsbereiche bei der Haushalts­planaufstellung des jeweiligen Jahres zu bilden.

 

Weitere Erläuterungen zum Investitionsprogramm sind den Vorbemerkungen zu den Anmeldungen zu entnehmen.


 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die als Anlage beigefügte Anmeldung zum Investitionsprogramm 2021 bis 2025 wird beschlossen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Rechtsgrundlage                             

 

§ 12 Abs. 2 Nr. 8 BezVG

§ 31 LHO

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen   

 

siehe Anlage     

 

 

 

 

Frank Balzer         

Bezirksbürgermeister     

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnete Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Reinickendorf

BVV-Büro

Verkehrsanbindungen