Drucksache - 3102/XX-01
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Sachverhalt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
die in der 49. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 10.02.2021 nicht besprochene Einwohneranfrage - Drucksache Nr. 3102/XX -:
„Frage an das Bezirksamt:
Wie steht das Bezirksamt zu den Plänen des Senats, nunmehr auch noch die Registrierungsstelle der BAMF in der Bundesallee ständig auf dem KaBoN Gelände unterzubringen?“
wird wie folgt beantwortet:
Das Bezirksamt hat in der 25. öffentlichen Sitzung des Integrationsausschusses hierzu bereits berichtet.
Um die Einwohneranfrage aktuell und belastbar beantworten zu können, hat das Bezirksamt Kontakt zur für Integration zuständigen Senatsverwaltung aufgenommen. Von dort liegt uns folgende Antwort vor:
„Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales befindet sich mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und dem BAMF im Gespräch, welche notwendigen Teile des bisher in der Bundesallee ansässigen Ankunftszentrums des BAMF auf das Gelände der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Klinik umziehen können. Bereits feststeht, dass das Ankunftszentrum des LAF, dass sich bisher auf die Standorte Bundesallee und Darwinstraße aufteilt, in großen Teilen in die Verwaltungsgebäude auf dem Gelände ziehen wird. Die Registrierung der Asylbegehrenden erfolgt durch das LAF, das BAMF ist für die Antragsstellung der Asylanträge und die Bearbeitung/Entscheidung der Asylanträge verantwortlich. Mit der Umsetzung der Sanierung der Verwaltungsgebäude wird nicht vor 2023/2024 gerechnet.
Auch zukünftig soll die konstruktive Zusammenarbeit zwischen den am Asylverfahren beteiligten Landesbehörden und der für die Bearbeitung der Asylanträge zuständigen BAMF-Außenstelle angestrebt werden. Dies bedingt jedoch nicht zwingend die unmittelbare räumliche Nähe, sondern kann zwischen Stellen an unterschiedlichen Standorten unter Ausnutzung von zeitgemäßer elektronischer Kommunikationsmedien und -techniken gewährleistet werden. Das Ankunftszentrum - somit die Aufnahmeeinrichtung in der Oranienburger Straße (jetzt MUF-Neubau) - ist für die aufgenommenen Personen in Deutschland in der Regel der erste Ort, den sie als Rückzugs- und Ruheraum nutzen können, um den Prozess des „Ankommens“ bewusst zu verarbeiten und nach einer zumeist aufreibenden und gefahrvollen Flucht innehalten und ein wenig Abstand gewinnen. Zugleich ist den Geflüchteten zumeist schon bei ihrer Einreise, spätestens aber nach der Inanspruchnahme entsprechender Beratungsangebote bewusst, dass das bevorstehende Asylverfahren eine einschneidende Zäsur in ihrem Leben darstellt, da dessen Ausgang über das eigene Schicksal und das ihrer Familie entscheiden kann. Würde sich nun die für das Asylverfahren zuständige Stelle in unmittelbarer Nähe [befinden], so würden die Bewohner*innen der zum Ankunftszentrum gehörenden Aufnahmeeinrichtung permanent mit der ihnen bevorstehenden Herausforderung konfrontiert. Das Vermögen, sich ungestört und konzentriert auf die Asylanhörung vorzubereiten, kann somit stark beeinträchtigt werden.
Daher hält es die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales für gerechtfertigt, an der bisherigen Trennung von Unterkunft und Asylanhörung festzuhalten, ohne dadurch die vertrauensvolle Kooperation von Bund und Land bei der Aufnahme von Geflüchteten in Frage zu stellen.“
Das Bezirksamt steht der weiteren Entwicklung offen gegenüber, da im Zuge der Baumaßnahmen am Standort in der Bundesallee Handlungsbedarf besteht und die Optimierung von Verwaltungsabläufen sinnvoll ist.
Frank Balzer Uwe Brockhausen Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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