Drucksache - 3109/XX-01
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Sachverhalt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
die in der 49. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 10.02.2021 nicht besprochene Mündliche Anfrage - Drucksache Nr. 3109/XX:
„Ich frage das Bezirksamt:
Welche Antworten hat das Bezirksamt auf Hinweise von Tierschützern und Presseanfragen hinsichtlich einer verbotenen Kettenhaltung eines Kangal-Hirtenhundes seit Dezember 2020 gegeben?“
wird wie folgt beantwortet:
Im Bezirksamt ist nur ein derartiger Vorfall im vierten Quartal 2020 aktenkundig. In diesem Fall wurden eine Beschwerdeführerin bzw. ein Beschwerdeführer und eine Hinweisgeberin bzw. ein Hinweisgeber darüber informiert, dass dem Veterinäramt der Vorgang bekannt sei und mit dem Hundehalter an einer tierschutzkonformen Haltung gearbeitet werde. In einem weiteren Fall wurde von einem dem Veterinäramt bekannten Tierschützer eine inhaltsgleiche Anfrage auch an die Tierärztekammer Berlin gestellt und von dort beantwortet. Das Veterinäramt hat auf eine Wiederholung dieser Antwort verzichtet. Der Vorgang wurde mittlerweile geschlossen, da der Halter seinen Hund Mitte Januar abgegeben hat.
Wir bitten Sie, sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, diese Antwort an den Bezirksverordneten Björn Wohlert weiterzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Balzer Sebastian Maack Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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