Drucksache - 3101/XX  

 
 
Betreff: Umsetzbarkeit von Modalfiltern im Waldseeviertel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Dr. Helmut Bodensiek 
Drucksache-Art: Einwohneranfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beantwortung
10.02.2021 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf beantwortet   

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Frage an das Bezirksamt:

 

Das in einem Ingenieurbüro für Straßenverkehrsinfrastrukturmaßnahmen von Fachleuten erstellte Gutachten zur Verkehrsberuhigung der Schildower Straße kommt zu dem Fazit, dass Modalfilter ungeeignet sind, das Verkehrsproblem in Hermsdorf zu lösen. Die Straßensperrungen durch Modalfilter führen zu einer Überlastung des übergeordneten Netzes (Berliner Straße, B 96) und verlagern Anteile des Durchgangsverkehrs auf Wohnstraßen westlich der Berliner Straße.
Das Rechtsgutachten des Rechtsamtes Reinickendorf kommt zu dem Schluss, dass der Einbau von Modalfiltern rechtlich unzulässig ist. Eine verkehrspolitisch ungeeignete und rechtlich unzulässige Maßnahme muss auch nicht und darf auch nicht temporär erprobt werden. Alles andere wäre unverantwortlich und würde Klagen mit möglichen strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen.

 

Ist damit der Beschluss „Temporäre Modalfilter im Waldseeviertel“ vom 13.5.2020 (Drucksache 2487) als nicht umsetzbar und damit als erledigt anzusehen?

 

Nachfrage:

Welche Vorstellungen seitens des Bezirksamtes gibt es, die Verkehrssituation im Raum Hermsdorf-Glienicke und insbesondere der Schildower Straße zu verbessern ?

 

 
 

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