Drucksache - 2268/XX-01  

 
 
Betreff: Neubau der Schneckenbrücke
Status:öffentlichBezüglich:
2268/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
10.02.2021 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.08.2020       - Drucksache Nr. 2268/XX -:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich für einen Neubau des Ernststraßensteges (Schneckenbrücke) einzusetzen. Der Neubau sollte auf der Brücke als Teil der überörtlichen Tangentialrouten im Radwegenetz dabei einen Begegnungsverkehr von Fahrrädern und Fußgängern ermöglichen. Das Bezirksamt soll sich für eine Finanzierung aus dem Radwegeprogramm der Senatsverkehrsverwaltung einsetzen.“

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz um Stellungnahme gebeten. Folgende Antwort seitens des zuständigen Staatssekretärs liegt vor:

 

„[…] Der Ernststraßensteg ist Bestandteil einer überörtlichen Tangentialroute und auch im neuen Radnetz als Vorrangroute definiert. Nach den Standards zum Radvorrangnetz müsste der Ernststraßensteg hiernach wie diverse andere Brückenbauwerke neu gebaut werden. Meine Verwaltung bemüht sich im Zuge der Umsetzung des Radvorrangnetzes, die betroffenen Brückenbauwerke zu erneuern. Hier ist allerdings nicht die Finanzierung der Neubauwerke das vorrangige Problem. Wie Ihnen bekannt ist, sind die hierzu erforderlichen Personalkapazitäten in meiner zuständigen Abteilung leider sehr begrenzt. Hinzu kommen derzeit erhebliche Personalgewinnungsschwierigkeiten aufgrund der großen Konkurrenzsituation bei den Tiefbauingenieuren.

 

Insofern kann ich Ihnen derzeit keinen Zeitrahmen für den Neubau des Ernststraßensteges angeben, zumal aufgrund des bestehenden Brückenzustandes und der vorhandenen Barrierefreiheit eine vorrangige Bearbeitung nicht in Erwägung zu ziehen ist. […]“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 2268/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

 

 

 

Frank Balzer       Katrin Schultze-Berndt  

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadträtin

 


 

 

Anlage/n:

 

Stammbaum:
2268/XX   Neubau der Schneckenbrücke   BVV-Büro   Empfehlung
2268/XX-01   Neubau der Schneckenbrücke   BVV-Büro   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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