Drucksache - 3082/XX  

 
 
Betreff: Solidarische Teilung der Verkehrsbelastung des Waldseeviertels
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Wiedenhaupt, Rolf / Mey, Günter - AfD-Fraktion 
Drucksache-Art: Ersuchen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beratung
10.02.2021 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Verkehrsausschuss Beratung
11.03.2021 
44.öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses vertagt   
12.03.2021 
45. öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses vertagt   
30.04.2021 
47. öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses vertagt   
10.06.2021 
48. öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
11.08.2021 
56. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Aufgrund der im Verkehrsausschuss bekanntgegebenen gutachterlichen Aussagen zu den Möglichkeiten der Verkehrsberuhigung im sog. Waldseeviertel (der nordöstliche der B 96 gelegene Siedlungsbereich des Ortsteils Hermsdorf), ist deutlich geworden, dass alle in Betracht zu ziehenden Verkehrsführungen und –regelungen zu keiner nachhaltigen Verbesserung der Situation führen würden, sondern den Verkehr ggf. nur andere Wohngebiete verlagern würden.

Der o.g., dies berücksichtigende, Beschlussvorschlag zielt im Ergebnis auf eine solidarische Teilung des innerhalb eines Tages auftretenden Verkehrsaufkommens zwischen den Anwohnerinnenund Anwohnern des Waldseeviertels und der ggf. anderen betroffenen Gebiete, da sich für den nachmittäglichen Verkehrsfluss keine Änderungen ergeben, der vormittägliche Berufsverkehr jedoch verstärkt über die B 96 und ggf. von den Fahrerinnen und Fahrern gewählten Ausweichrouten abzuwickeln wäre.

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Beschlussvorschlag:


Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Schildower Straße in Hermsdorf von der Berliner Straße

(B 96) bis zur Stadtgrenze als Einbahnstraße – Fahrtrichtung stadtauswärts – auszuweisen.

 

 

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