Drucksache - 3077/XX
Sachverhalt:
Bereits im Jahr 2020 sind wegen coronabedingter Engpässe die Einschulungsuntersuchungen ausgefallen. Dies darf sich für 2021 nicht wiederholen. Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Durchführung dieser Einschulungsuntersuchungen, denn nur so können sich Schule und Verwaltung auf die Bedürfnisse der Kinder adäquat vorbereiten. Dies geschieht zum Wohle der Kinder! Außerdem können auch nur so z. B. direkte Auswirkungen der Pandemie auf den Allgemeinzustand der Kinder (Ernährung, psychische Veränderungen, Sprachentwicklung etc.) erkannt und dementsprechende Handlungskonzepte entwickelt werden. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, eine konkrete Planung zur Sicherung und Durchführung künftiger Einschulungsuntersuchungen, auch in Pandemiezeiten, zu erarbeiten und umzusetzen.
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