Drucksache - 3072/XX  

 
 
Betreff: Rechtsgutachten des Bezirksamtes bezüglich Temporäre Modalfilter im Waldseeviertel und Evaluation der Auswirkungen einer Schließung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Prof. Dr. Michael Ortmann 
Drucksache-Art: Einwohneranfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beantwortung
10.02.2021 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf beantwortet   

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Frage an das Bezirksamt:

 

Im Rechtsgutachten des Bezirksamts bezüglich der Drucksache 2487 heißt es: "Danach würde der Quell- und Zielverkehr über die Veltheimstraße um 75 % und über den Hermsdorfer Damm um 25 % zunehmen. Bei beiden Zufahrten würde die Kapazitätsgrenze erreicht beziehungsweise überschritten." In dem zugehörigen Verkehrsgutachten steht auf auf Folie 44 lediglich die Annahme, dass 75% der Anwohner des Waldseeviertels den Weg über die Veltheimstraße wählen würden, wenn sie nach Norden wollen; 25 % der Anwohner würden über den Hermsdorfer Damm und die B96 nach Norden fahren. Die Behauptung, auf der Veltheimstraße oder auf dem Hermsdorfer Damm im Waldseeviertel würde der Quell - und Zielverkehr entsprechend zunehmen und folglich zu einer Überlastung dieser Straßen führen, ist schlichtweg Unfug. Laut Verkehrsgutachten würde sich der Verkehr zwischen 07:30 und 08:30 Uhr sowie zwischen 16:00 und 17:00 Uhr entlang der B96 an den beiden signalisierten Knotenpunkten stauen. Die Auslastung beziehungsweise Überlastung ist nicht kommuniziert worden.

Offensichtlich hat sich niemand im Bezirksamt die Mühe gemacht, das Verkehrsgutachten richtig zu lesen. Dadurch entsteht der Eindruck, dass dieses Rechtsgutachten zielorientiert verfasst wurde.

 

Wie beurteilt das Bezirksamt den genannten Fehler im Rechtsgutachten?

 
 

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