Drucksache - 3028/XX
Sachverhalt:
Frage an das Bezirksamt:
Wann wurde der neuerliche Anbau von „Madi, Zelt der Sinne“, auf öffentlichem Gelände öffentlich und nachweislich angezeigt, bevor dieser auf öffentlichem Grund und zum „Aufenthalt von Menschen“ erstellt wurde?
Die Genehmigung ist an der Baustelle sichtbar anzubringen. Erst dann darf mit Erdaushub und Bauarbeiten begonnen werden. Der Baubeginn und das Bauunternehmen sind der Behörde zu melden. Ein berechtigtes Interesse besteht in meiner Eigenschaft als Steuerzahlerin, da die Baumaßnahme auf öffentlichem Grund erfolgte, ohne dass ich hierüber informiert wurde. |
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