Drucksache - 3001/XX
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Sachverhalt: Sen UVK hat laut VzK 2264/XX-01 mitgeteilt, dass das bisherige Berliner Straßenrecht keine Möglichkeit bietet, gegen auf privatem Grund stehende illegale Altkleider Container, die vom öffentlichen Straßenland aus befüllt werden, vorzugehen.
Die im BVV Beschluss zitierten Urteile anderer Bundesländer seien nicht einschlägig. Ob eine erlaubnispflichtige Sondernutzung oder noch erlaubnisfreier Gemeingebrauch bzw. Anliegergebrauch vorliege, richte sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die gesetzlichen Berliner Regelungen derart geändert werden, dass gegen illegal auf privatem Grund aufgestellte Altkleider Container vorgegangen werden kann. Anlagen: |
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